Modelo 210 Ratgeber

Modelo 210 Fristen 2026 und 2027: Wann müssen Sie einreichen?

Modelo 210 Fristen 2026/2027: Jahresfrist für Eigennutzung, Quartalsfrist für Vermietung, Zuschläge bei Verspätung. Mit AEAT-konformem Steuerkalender.

Hanns-Christopher DeppeAktualisiert: Juli 2026

Müssen Sie Modelo 210 einreichen?

Kostenlos prüfenIn wenigen MinutenAb 34,95 €/Eigentümer
Steuer kostenlos prüfen →
Modelo 210 Fristen 2026 und 2027: Wann müssen Sie einreichen?

Bei verspäteter Einreichung der Modelo 210 können Zuschläge und gegebenenfalls Verzugszinsen entstehen. Die AEAT (Agencia Tributaria) berechnet diese unabhängig davon, ob Sie die Frist kannten oder nicht. Hier sind die konkreten Daten, die Sie im Kalender markieren sollten.

Ihre Fristen auf einen Blick (gilt bis Steuerjahr 2025)

Nutzungsart Frist
Eigennutzung (renta imputada) 1. Januar – 31. Dezember des Folgejahres
Vermietung – separat / nicht gruppiert 20. April / Juli / Oktober / Januar
Vermietung – jährliche Gruppierung 1. bis 20. Januar des Folgejahres
Mischnutzung – Vermietungsanteil 1. bis 20. Januar des Folgejahres
Mischnutzung – Eigennutzungsanteil 1. Januar – 31. Dezember des Folgejahres

Ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen — siehe Abschnitt unten.

Nicht sicher welche Frist für Sie gilt?

Jetzt kostenlos prüfen

Nicht sicher, ob Sie Modelo 210 zahlen müssen?

Jetzt kostenlos prüfen.

Steuer berechnen →

Neue Fristen ab Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026)

Die Orden HAC/623/2026 (BOE 23.06.2026) ändert nach aktuellem Stand die Einreichungsfristen für Modelo-210-Erklärungen ab dem Steuerjahr 2026. Erstmals anzuwenden auf Einkünfte des Steuerjahres 2026 (Abgabe ab 2027).

Nutzungsart Bis Steuerjahr 2025 Steuerjahr 2026 (Übergang) Ab Steuerjahr 2027
Eigennutzung (renta imputada) 1. Jan. – 31. Dez. des Folgejahres 1. Apr. – 31. Dez. 2027 1. Apr. – 31. Dez. des Folgejahres
Vermietung gruppiert (Jahresoption) 1.–20. Jan. des Folgejahres 1.–20. Apr. 2027 1.–20. Apr. des Folgejahres
Vermietung separat / nicht gruppiert Q-Fristen (Apr./Jul./Okt./Jan.) Q1–Q3: alte Fristen; Q4: 1.–20. Apr. 2027 1.–20. Apr. des Folgejahres

Übergangsregel 2026 für separate Vermietung: Q1/2026 (Januar–März) bleibt beim 1.–20. April 2026. Einkünfte aus April–September 2026 behalten die bisherigen Juli- und Oktober-Fristen 2026. Erst Q4/2026 (Oktober–Dezember) ist vom 1.–20. April 2027 fällig — es gibt keinen Termin „20. Januar 2027". Ab Steuerjahr 2027 gilt laut AEAT auch für separate Erklärungen mit Zahlung grundsätzlich der 1.–20. April des Folgejahres.

Ab 01.01.2027 gilt zudem ein angepasstes Modelo-210-Formular, unter anderem mit zusätzlichen Angaben im Immobilienkontext.

Die in den folgenden Abschnitten genannten Fristen beziehen sich auf Steuerjahre bis einschließlich 2025. Für Steuerjahr 2026 und später gelten die Fristen aus der Tabelle oben.

Eigennutzung: eine Erklärung pro Jahr

Wer seine spanische Immobilie selbst nutzt oder leer stehen lässt, gibt eine einzige Modelo 210 pro Steuerjahr ab. Die Frist ist der 31. Dezember des Folgejahres.

Konkret: Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab. Für das Steuerjahr 2026 gilt nach der neuen Regelung (Orden HAC/623/2026) der Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2027.

Das klingt großzügig -- aber viele Eigentümer vergessen die Erklärung schlicht, weil kein Bescheid kommt. Die AEAT schickt keine Erinnerung. Sie müssen selbst aktiv werden.

Unser Steuerkalender zeigt Ihnen alle relevanten Fristen auf einen Blick.

Vermietung: Separat oder jährlich gruppiert (seit 2024)

Bei Mieteinnahmen gilt grundsätzlich die Quartalsfrist — jeweils innerhalb der ersten 20 Tage nach Quartalsende. Seit dem Steuerjahr 2024 können Vermietungs- und Untervermietungseinkünfte alternativ jährlich zusammengefasst werden (bis Steuerjahr 2025: 1. bis 20. Januar des Folgejahres; bei Lastschrift 1. bis 15. Januar) — auch wenn eine Steuerschuld entsteht. Diese Option muss aktiv gewählt werden.

Die folgenden Quartalsfristen gelten bis einschließlich Steuerjahr 2025. Ab Steuerjahr 2026 gelten die geänderten Fristen.

Quartal Zeitraum Frist
Q1 Januar–März 20. April
Q2 April–Juni 20. Juli
Q3 Juli–September 20. Oktober
Q4 Oktober–Dezember 20. Januar (Folgejahr)

Auf Mallorca vermieten viele Eigentümer nur in der Hochsaison (Mai-September). Trotzdem müssen alle Quartale mit Mieteinnahmen einzeln deklariert werden — es sei denn, die Jahresoption wird gewählt. Für die nicht-vermieteten Monate gilt zusätzlich die jährliche Erklärung für imputierte Einkünfte. Mehr zum Unterschied zwischen beiden Regimen im Vergleich Eigennutzung vs. Vermietung.

Wann lohnt sich die Jahresoption?

Die jährliche Gruppierung ist besonders sinnvoll bei:

  • Wenigen Vermietungen pro Jahr
  • Geringen Mieteinnahmen
  • Wunsch nach weniger Verwaltungsaufwand

Wer die Immobilie nur gelegentlich vermietet, spart mit einer einzigen Jahreserklärung statt vier Quartalserklärungen erheblich Zeit.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer freiwillig nachreicht (bevor die AEAT ein Verfahren einleitet), zahlt gestaffelte Zuschläge auf die Steuerschuld:

Verspätung Zuschlag
Bis 3 Monate 5 %
3–6 Monate 10 %
6–12 Monate 15 %
Über 12 Monate 20 % + Verzugszinsen

Bei einer Steuerschuld von 313,50 € (typisch für eine selbstgenutzte Wohnung auf Mallorca) bedeutet das: 3 Monate zu spät kostet 15,68 € extra. Ein Jahr zu spät plus Zinsen schnell über 80 €. Das sind vermeidbare Kosten.

Mehrere Jahre nachholen

Falls Sie Modelo 210 in der Vergangenheit nie eingereicht haben: In vielen Fällen können mehrere vergangene Steuerjahre nacherklärt werden. Wie viele Jahre betroffen sind, hängt vom Einzelfall und den geltenden Verjährungsfristen ab. Je schneller Sie handeln, desto niedriger der Zuschlag.

Auf Mallorca sehen wir regelmäßig Eigentümer, die seit dem Kauf (manchmal 3-5 Jahre zurück) nie eingereicht haben. Die Nachzahlung inklusive Zuschlägen liegt dann typischerweise zwischen 400 und 1.500 € für eine einzelne Eigentumswohnung -- unangenehm, aber beherrschbar.

Praxis-Tipp: IBI-Bescheid als Erinnerung nutzen

Die Grundsteuer (IBI) wird auf Mallorca je nach Gemeinde zwischen August und Oktober eingezogen. Nutzen Sie die IBI-Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug als jährliche Erinnerung: Wenn die IBI kommt, ist es Zeit, die Modelo 210 für das Vorjahr vorzubereiten. Den Katasterwert haben Sie dann direkt auf dem IBI-Bescheid. Falls Sie die Modelo 210 online über das AEAT-Portal einreichen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen Cl@ve PIN oder ein digitales Zertifikat.

Die häufigsten Fehler bei Fristen

Fehler 1: Eigennutzungsfrist mit Vermietungsfrist verwechselt Für Eigennutzung gilt der 31. Dezember des Folgejahres. Für Vermietung gelten Quartalsfristen (20 Tage nach Quartalsende). Wer als reiner Eigennutzer die Quartalsfrist ansetzt, reicht unnötig früh ein — oder verpasst sie, weil er die falsche Frist im Kopf hat.

Fehler 2: Jahresoption für Vermietung nicht kennen Seit dem Steuerjahr 2024 können Vermietungseinkünfte alternativ jährlich zusammengefasst werden — auch bei Steuerschuld. Wer diese Option nicht kennt und weiterhin quartalsweise einreicht, macht unnötige Arbeit. Die Quartalsfrist bleibt aber weiterhin gültig und kann beibehalten werden.

Fehler 3: Nachdeklaration hinauszögern Viele Eigentümer schieben eine versäumte Erklärung auf — in der Hoffnung, dass die AEAT es nicht bemerkt. Die Zuschläge steigen mit zunehmender Verspätung stufenweise an — abhängig davon ob die Nachmeldung freiwillig erfolgt und wie lange die Verspätung andauert. Wer freiwillig innerhalb von drei Monaten nachreicht, zahlt nur 5 %. Nach zwölf Monaten sind es bereits 20 % plus Verzugszinsen.


Fiscaro als Alternative zur Gestoría

Fiscaro ist keine Gestoría und kein Steuerberater — sondern eine geführte Plattform für die Selbsteinreichung der Modelo 210. → Modelo 210 Kosten im Vergleich

Der Wizard führt durch alle relevanten Fragen, berechnet die Steuer automatisch und übermittelt die Erklärung über einen autorisierten Einreichungsweg an die AEAT — ohne eigenes Cl@ve PIN und ohne digitales Zertifikat.

Was Fiscaro übernimmt:

  • Bestimmung des richtigen Steuerregimes (Eigennutzung, Vermietung, Mischnutzung)
  • Automatische Berechnung mit korrektem Faktor (1,1 % oder 2 %)
  • Übermittlung der Erklärung über einen autorisierten Einreichungsweg — ohne Cl@ve PIN und ohne digitales Zertifikat
  • Unterstützung für bis zu vier Miteigentümer

Was Fiscaro nicht übernimmt:

  • Steuerberatung bei komplexen Fällen
  • Vertretung gegenüber der AEAT
  • Nachdeklarationen für vergangene Jahre

Die Preise starten ab 34,95 €.


FAQ

Gilt die Frist 31. Dezember auch, wenn ich die Immobilie erst im Laufe des Jahres gekauft habe? Ja. Auch bei einem Kauf im November gilt für das anteilige Steuerjahr die Frist 31. Dezember des Folgejahres. Bei einem Kauf während des Jahres wird die Steuer anteilig für den Zeitraum berechnet, in dem Sie Eigentümer waren.

Kann ich die Modelo 210 schon vor Jahresende für das laufende Jahr einreichen? Nein. Bei Eigennutzung bezieht sich die Erklärung auf das gesamte Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Sie kann frühestens ab dem 1. Januar des Folgejahres eingereicht werden.

Verschickt die AEAT eine Erinnerung vor Fristablauf? Nein. Die AEAT versendet keine Erinnerungen und keine Steuerbescheide für die Modelo 210. Sie müssen selbst aktiv werden. Unser Steuerkalender zeigt alle relevanten Fristen auf einen Blick.


Verwandte Fragen

Quellen

  • Agencia Tributaria (AEAT): Instrucciones Modelo 210 → sede.agenciatributaria.gob.es
  • Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) — aktuelle Fassung → boe.es
  • Ley General Tributaria (LGT), Art. 27 — Recargos por declaración extemporánea → boe.es
  • Orden HAC/623/2026 (BOE-A-2026-13573) — Änderung der Einreichungsfristen ab Steuerjahr 2026 → boe.es
  • AEAT: Calendario del contribuyente 2026 → sede.agenciatributaria.gob.es
Hanns-Christopher Deppe

Hanns-Christopher Deppe

Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca

Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.

Bereit?

Ihre Modelo 210 in wenigen Minuten berechnen und einreichen.

Steuer berechnen →