Häufige Fragen zur Modelo 210
Alles, was nicht-residente Immobilieneigentümer über Modelo 210 wissen müssen.
Das Modelo 210 ist die jährliche Einkommensteuererklärung für Personen, die steuerlich nicht in Spanien ansässig sind, aber dort eine Immobilie besitzen. Die Abgabe erfolgt an die AEAT (Agencia Tributaria, die spanische Steuerbehörde) — unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet, selbst genutzt oder leer steht.
Die Erklärungspflicht überrascht viele Eigentümer: Auch wer keine Mieteinnahmen erzielt, muss auf die sogenannte Renta imputada (fiktives Einkommen aus der potenziellen Nutzung der Immobilie) Steuern zahlen. Die Berechnung basiert auf dem Valor catastral (dem steuerlichen Wert der Immobilie laut spanischem Kataster) und einem gesetzlich festgelegten Imputationsfaktor — je nach Revisionsstand des Katasterwerts 1,1 % oder 2,0 %.
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen deutschsprachiger Immobilieneigentümer zum Modelo 210: Wer muss einreichen? Welche Fristen gelten nach der Orden HAC/623/2026? Was passiert bei verspäteter Abgabe — und welche Zuschläge fallen nach Art. 27 LGT an? Wie wird die Steuer berechnet, und welche Unterschiede bestehen zwischen Eigennutzung, Vermietung und Mischnutzung?
Fiscaro ist als Colaborador Social bei der AEAT registriert und reicht Ihre Erklärung direkt elektronisch ein. Alle Angaben auf dieser Seite beziehen sich auf Standardfälle für natürliche Personen mit urbaner Wohnimmobilie in Spanien. Bei komplexen Konstellationen — etwa Erbschaft, Nießbrauch oder mehr als vier Miteigentümern — empfehlen wir die Rücksprache mit einem Asesor Fiscal.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Steuer ist? Nutzen Sie unseren Modelo 210 Rechner für eine unverbindliche Berechnung in unter zwei Minuten — oder starten Sie direkt die Einreichung über den Fiscaro Wizard.