Modelo 210 Leitfaden
Modelo 210 in Spanien: Was Nicht-Residenten wissen müssen
Modelo 210 ist die Steuerpflicht, die die meisten nicht-residenten Immobilieneigentümer in Spanien ignorieren — und damit erhebliche Risiken eingehen. Dieser Leitfaden erklärt alles, was Sie wissen müssen.
Müssen Sie Modelo 210 einreichen?

Was ist Modelo 210?
Modelo 210 (offiziell: "Impuesto sobre la Renta de no Residentes" — IRNR) ist die spanische Einkommensteuererklärung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, aber dort Einkünfte erzielen oder Vermögen halten. Im Kontext von Immobilieneigentum betrifft dies nahezu alle nicht-residenten Eigentümer: Wer eine spanische Immobilie besitzt, erzielt nach spanischem Steuerrecht entweder reale Mieteinnahmen oder sogenannte imputierte Einkünfte — in beiden Fällen muss Modelo 210 eingereicht werden.
Wer muss Modelo 210 abgeben?
Zur Abgabe von Modelo 210 verpflichtet sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die:
- ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben,
- eine Immobilie in Spanien besitzen (Wohnung, Haus, Apartment, Grundstück),
- und diese Immobilie entweder vermieten oder selbst nutzen (einschließlich Leerstand).
Auch wenn Sie die Immobilie kein einziges Mal im Jahr besucht haben, gilt die Steuerpflicht. Es gibt kaum Ausnahmen für Nicht-Residenten aus EU/EWR-Ländern oder Drittstaaten — lediglich der anzuwendende Steuersatz kann variieren.
Gilt das auch ohne Mieteinnahmen?
Ja — und das ist der Punkt, den viele Eigentümer übersehen. Wer seine Immobilie nicht vermietet, muss dennoch jährlich Modelo 210 einreichen. Grundlage ist die sogenannte imputierte Einkunft ("renta imputada"): Der spanische Fiskus unterstellt, dass die Immobilie einen fiktiven wirtschaftlichen Vorteil darstellt. Dieser wird auf Basis des Katasterwertes berechnet — in der Regel 1,1 % oder 2 % des Catastro-Wertes je nach Aktualität der Katasterbewertung. Auf diesen Betrag wird dann der zutreffende Steuersatz angewendet.
Modelo 210 bei Mieteinnahmen vs. imputierte Einkünfte
Es gibt zwei grundlegend verschiedene Szenarien:
Imputierte Einkünfte (keine Vermietung): Berechnung auf Basis des Katasterwertes. Einmal jährlich einzureichen. Frist: bis Steuerjahr 2025 der 31. Dezember des Folgejahres; ab Steuerjahr 2026 vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres (Orden HAC/623/2026).
Mieteinnahmen (Vermietung): Die tatsächlich erzielten Mieten werden als Einkommen gewertet. Eigentümer aus EU-/EWR-Ländern können bestimmte Ausgaben (Hypothekenzinsen, Verwaltungskosten, Abschreibung) abziehen. Eigentümer aus Drittstaaten (z.B. USA, UK post-Brexit) können keine Ausgaben abziehen. Seit 2024 ist eine jährliche Sammelanmeldung möglich — Frist: bis Steuerjahr 2025 der 1.–20. Januar des Folgejahres; ab Steuerjahr 2026 der 1.–20. April des Folgejahres (Orden HAC/623/2026).
Fristen und Einreichungszeiträume
Die Fristen unterscheiden sich je nach Einkommensart und Steuerjahr:
Bis Steuerjahr 2025:
| Einkommensart | Einreichungsperiode | Frist |
|---|---|---|
| Imputierte Einkünfte | Jährlich | 1. Januar – 31. Dezember des Folgejahres |
| Mieteinnahmen (Jahreserklärung) | Jährlich | 1.–20. Januar des Folgejahres |
| Mieteinnahmen Q1 (Jan–Mär) | April | 20. April |
| Mieteinnahmen Q2 (Apr–Jun) | Juli | 20. Juli |
| Mieteinnahmen Q3 (Jul–Sep) | Oktober | 20. Oktober |
| Mieteinnahmen Q4 (Okt–Dez) | Januar | 20. Januar des Folgejahres |
Ab Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026):
| Einkommensart | Einreichungsperiode | Frist |
|---|---|---|
| Imputierte Einkünfte | Jährlich | 1. April – 31. Dezember des Folgejahres |
| Mieteinnahmen (Jahreserklärung) | Jährlich | 1.–20. April des Folgejahres |
| Mieteinnahmen Q1–Q3/2026 | Quartalsweise | Alte Quartalsfristen (20. Apr, 20. Jul, 20. Okt 2026) |
| Mieteinnahmen Q4/2026 | April Folgejahr | 1.–20. April 2027 |
Wichtig: Bei imputierten Einkünften können Sie bis zu fünf zurückliegende Steuerjahre auf einmal nachreichen, wobei Zuschläge anfallen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Einreichung von Modelo 210 benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:
- NIE (Número de Identificación de Extranjeros): Ihre spanische Steuernummer — ohne NIE ist keine Einreichung möglich.
- Catastro-Nachweis: Dokument mit dem aktuellen Katasterwert Ihrer Immobilie ("valor catastral"). Erhältlich beim Catastro oder über die spanische Steuerbehörde.
- Kaufurkunde (Escritura): Für Angaben zur Immobilie.
- Bei Mieteinnahmen: Nachweise über erhaltene Mieten, Belege für abzugsfähige Ausgaben (EU/EWR-Eigentümer).
- Bankdaten: IBAN eines spanischen oder europäischen Bankkontos für die Zahlung.
Wie Zahlung und Einreichung funktionieren
Modelo 210 wird elektronisch über das Online-Portal der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) eingereicht. Dafür benötigen Sie entweder ein digitales Zertifikat ("certificado digital"), Cl@ve PIN oder einen Steuerberater.
Die Zahlung erfolgt entweder direkt bei der Einreichung (Banküberweisung oder Lastschrift von einem spanischen Konto) oder über eine spanische Bank mit dem ausgedruckten Einreichungsnachweis. EU-Eigentümer können in vielen Fällen eine Direktzahlung per IBAN aus dem europäischen Ausland nutzen.
Häufige Fehler
Die häufigsten Fehler bei der Einreichung von Modelo 210:
- Nicht einreichen: Der häufigste Fehler. Viele Eigentümer wissen nicht von ihrer Pflicht.
- Falscher Katasterwert: Veraltete oder fehlerhafte Werte führen zu Fehlberechnungen.
- Falscher Steuersatz: Der anzuwendende Satz hängt vom Wohnsitzland und Doppelbesteuerungsabkommen ab.
- Vergessene Quartale: Bei Mieteinnahmen werden einzelne Quartale vergessen.
- Abzüge für Drittstaatler geltend gemacht: EU/EWR-Regelungen gelten nicht für Eigentümer aus Nicht-EU-Ländern.
- NIE fehlt oder abgelaufen: Ohne gültigen NIE ist keine Einreichung möglich.
Wie unser Tool den Prozess vereinfacht
Unser geführter Assistent führt Sie durch den gesamten Modelo 210 Prozess: von der Situationseinschätzung über die Steuerberechnung bis zur fertigen Einreichung.
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