Fristen
Wie viele Modelo-210-Erklärungen muss ich pro Jahr einreichen?
Die Anzahl hängt von drei Faktoren ab: der Nutzungsart, der Eigentümerstruktur und der Anzahl der Immobilien. Bei reiner Eigennutzung oder Leerstand ist die Rechnung einfach: eine Erklärung pro Eigentümer pro Immobilie pro Jahr. Ein Alleineigentümer einer Mallorca-Wohnung reicht eine Erklärung ein. Ein Ehepaar, das je zur Hälfte Eigentümer ist, reicht zwei Erklärungen ein — eine pro Person. Bei reiner Vermietung gilt seit dem Steuerjahr 2024 ebenfalls eine Erklärung pro Eigentümer pro Immobilie — die vorherige Pflicht zur quartalsweisen Erklärung ist entfallen. Jeder Eigentümer erklärt seine Mieteinnahmen gesammelt für das gesamte Steuerjahr. Bei gemischter Nutzung — also wenn die Immobilie teils vermietet und teils selbst genutzt wird — verdoppelt sich die Anzahl: Jeder Eigentümer muss zwei Erklärungen einreichen, eine für die Vermietungsperiode und eine für die Eigennutzungsperiode. Das ist der häufigste Fehler — viele Eigentümer reichen nur eine Erklärung ein und vergessen die zweite. Bei mehreren Immobilien vervielfacht sich das Ganze: Jede Immobilie erfordert eigene Erklärungen, jeweils pro Eigentümer und pro Einkunftsart. Ein konkretes Beispiel: Ein deutsches Ehepaar besitzt eine Finca auf Mallorca (50/50), die im Sommer drei Monate vermietet und den Rest des Jahres selbst genutzt wird. Resultat: 4 Erklärungen pro Jahr — 2 Eigentümer × 2 Einkunftsarten (Mieteinnahmen + imputierte Einkünfte für die Eigennutzungsmonate). Besitzt dasselbe Ehepaar zusätzlich eine Wohnung in Calviá, die ganzjährig leer steht, kommen 2 weitere Erklärungen hinzu — insgesamt 6 pro Jahr. Garagen und Trasteros mit eigener Katasternummer erfordern in der Regel ebenfalls eigene Erklärungen. Bei der Einreichung über Fiscaro wird die Anzahl der erforderlichen Erklärungen automatisch ermittelt, basierend auf Eigentümerstruktur, Nutzungszeiträumen und Immobiliendaten.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.