Hilfe und häufige Fragen zur Modelo 210

Allgemeine Fragen

Die Nichtresidensteuer (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR) ist eine Steuer, die nicht in Spanien ansässige Personen auf Einkünfte aus spanischen Quellen zahlen müssen — dazu zählt auch das unterstellte Einkommen aus einer selbstgenutzten Immobilie.

Verwandte Fragen

Ja. Als Nichtresident in Spanien sind Sie verpflichtet, jährlich das Modelo 210 einzureichen — unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder nur selbst nutzen.

Verwandte Fragen

Ja. Der spanische Staat unterstellt Eigentümern ein fiktives Einkommen (imputación de rentas) basierend auf dem Katasterwert der Immobilie. Darauf wird Steuer fällig — auch ohne Mieteinnahmen.

Verwandte Fragen

Als steuerlich ansässig gilt, wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt oder dort den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Alle anderen gelten als Nichtresidenten und unterliegen dem IRNR.

Verwandte Fragen

Bei verspäteter freiwilliger Einreichung fallen gestaffelte Säumniszuschläge (Recargos) an: 1 % für den ersten Monat, plus 1 % für jeden weiteren vollen Monat — bis maximal 15 % ab dem 12. Monat, dann ggf. zusätzlich Verzugszinsen. Wer nach Erhalt des AEAT-Bescheids zügig zahlt, erhält 25 % Rabatt auf den Zuschlag.

Verwandte Fragen

Ja, das ist möglich. Die allgemeine steuerliche Verjährungsfrist in Spanien beträgt 4 Jahre, kann jedoch je nach Einzelfall und Konstellation variieren. Im Zweifel sollte möglichst schnell gehandelt werden. Wir empfehlen, ausstehende Erklärungen so schnell wie möglich freiwillig einzureichen, da die Zuschläge bei Selbstanzeige deutlich geringer sind als bei einer Prüfung.

Verwandte Fragen

Nicht immer. Die AEAT kann direkt Strafen verhängen ohne vorherige Mahnung. Es ist daher wichtig, Fristen proaktiv einzuhalten.

Verwandte Fragen

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine lokale Gemeindesteuer auf den Besitz einer Immobilie — vergleichbar mit der deutschen Grundsteuer. Sie wird vom Rathaus erhoben und gilt für Residenten und Nichtresidenten gleichermaßen. Die Nichtresidensteuer (Modelo 210) ist eine nationale Steuer auf Einkünfte aus der Immobilie und wird an die AEAT abgeführt. Die Zahlung der IBI erfüllt nicht die Modelo-210-Pflicht.

Verwandte Fragen

Die AEAT versendet in der Regel zwei Schreiben: zunächst eine Propuesta (Vorschlag) als Information über den festgestellten Zuschlag, anschließend — meist nach 1–2 Monaten — eine Liquidación (Abrechnung) mit Zahlungsaufforderung und genauen Zahlungsanweisungen.

Verwandte Fragen

Ja, wenn Parkplatz oder Abstellraum eine eigene Referencia Catastral haben, wird für jede Einheit eine separate Erklärung benötigt.

Verwandte Fragen

Unterstelltes Einkommen (Imputación)

Das unterstellte Einkommen beträgt in der Regel 1,1% des Katasterwerts der Immobilie (bei Immobilien mit Katasterwert-Revision nach dem 01.01.2012). Bei älteren Werten sind es 2%. Darauf wird dann der Steuersatz von 19% (EU/EWR) oder 24% (Drittstaaten) angewendet.

Verwandte Fragen

19% für EU- und EWR-Bürger (z.B. Deutsche, Österreicher, Niederländer). 24% für Bürger aus Drittstaaten (z.B. Schweiz, UK nach Brexit, USA).

Verwandte Fragen

Der Katasterwert kann sich ändern, wenn die Gemeinde eine Neubewertung vornimmt. Sie finden den aktuellen Wert auf Ihrem IBI-Bescheid oder über die Sede Electrónica del Catastro.

Verwandte Fragen

Die Erklärung muss jährlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2024 ist die Frist also der 31. Dezember 2025.

Verwandte Fragen

Beides finden Sie auf Ihrem jährlichen IBI-Bescheid (Grundsteuerbescheid). Alternativ können Sie die Katasterreferenz über die Sede Electrónica del Catastro (sedecatastro.gob.es) abfragen.

Verwandte Fragen

Bei Mischnutzung (teilweise vermietet, teilweise selbstgenutzt) müssen Sie zwei separate Modelo 210 einreichen: eines für die Mieteinnahmen und eines für das unterstellte Einkommen der selbstgenutzten Tage — anteilig nach Tagen berechnet.

Verwandte Fragen

Der Katasterwert (Valor Catastral) und die Referencia Catastral stehen auf dem jährlichen IBI-Bescheid Ihrer Gemeinde. Alternativ sind sie in der Escritura (Kaufurkunde) vermerkt oder über das spanische Katasteramt (Catastro) abrufbar, sofern die entsprechenden Zugangsrechte bestehen.

Verwandte Fragen

Nein, der Katasterwert ändert sich in der Regel nicht jährlich. Die zuverlässigste aktuelle Angabe finden Sie auf dem jährlichen IBI-Bescheid.

Verwandte Fragen

Ja, anteilig. Für die Tage, an denen Sie die Immobilie im Steuerjahr noch besessen haben (bis zum Verkaufsdatum), fällt zeitanteilig Steuer auf das unterstellte Einkommen an.

Verwandte Fragen

Mieteinnahmen

Ja. Mieteinnahmen aus einer spanischen Immobilie sind in Spanien steuerpflichtig, auch wenn Sie im Ausland leben. Sie müssen ein Modelo 210 für jede Vermietungsperiode einreichen.

Verwandte Fragen

EU/EWR-Bürger zahlen 19% auf den Nettogewinn (Einnahmen minus abzugsfähige Ausgaben). Bürger aus Drittstaaten zahlen 24% auf die Bruttoeinnahmen ohne Abzüge.

Verwandte Fragen

Ab dem Steuerjahr 2023 können EU/EWR-Bürger jährlich abrechnen (Frist: 20. Januar des Folgejahres). Alternativ ist eine quartalsweise Abrechnung möglich (20. April, 20. Juli, 20. Oktober, 20. Januar).

Verwandte Fragen

Für EU/EWR-Bürger abzugsfähig: Hypothekenzinsen, Gemeinschaftskosten (IBI, Müllgebühren), Versicherungen, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Verwaltungsgebühren, Abschreibung. Nicht abzugsfähig: Kapitaltilgung, Anschaffungskosten.

Verwandte Fragen

Ja, aber nur für EU/EWR-Bürger. Bürger aus Drittstaaten (z.B. Schweiz, UK, USA) können keine Ausgaben abziehen und zahlen 24% auf die Bruttoeinnahmen.

Verwandte Fragen

Abzugsfähig sind unter anderem: IBI und Müllgebühren, Gemeinschaftskosten, Hausversicherung, Wasser/Strom/Gas (wenn vom Eigentümer getragen), Reparatur- und Wartungskosten, Hypothekenzinsen, Verwaltungsgebühren, Werbekosten sowie Abschreibungen (3 % des höheren Wertes aus Kaufpreis oder Katasterwert, ohne Grundstücksanteil). Möbel können mit 10 % jährlich abgeschrieben werden.

Verwandte Fragen

Nein, Belege müssen nicht eingereicht werden. Sie sollten diese jedoch für mindestens 4 Jahre aufbewahren, falls die AEAT eine Prüfung durchführt.

Verwandte Fragen

Ja, wenn die Immobilie nicht das gesamte Jahr vermietet war. Für die nicht vermieteten Tage ist eine separate Erklärung auf unterstelltes Einkommen für das Folgejahr einzureichen. Nur bei ganzjähriger Vermietung (365 Tage) entfällt die Eigennutzungs-Erklärung vollständig.

Verwandte Fragen

Kapitalertragsteuer

Ja. Beim Verkauf einer spanischen Immobilie durch einen Nichtresidenten fällt Kapitalertragsteuer auf den Gewinn an. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises und anerkannter Kosten (z.B. Notar, Anwalt, Makler).

Verwandte Fragen

19 % auf den Veräußerungsgewinn — unabhängig vom Wohnsitz des Verkäufers.

Verwandte Fragen

Beim Verkauf einer spanischen Immobilie durch einen Nichtresidenten behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen über Modelo 211 an die AEAT ab. Dieser Betrag ist eine Vorauszahlung auf die Kapitalertragsteuer des Verkäufers. Ist die tatsächliche Steuer niedriger als die 3 %, kann der Verkäufer die Differenz zurückfordern.

Verwandte Fragen

Das Modelo 211 ist das Formular, über das der Käufer den 3 %-Einbehalt beim Immobilienverkauf an die AEAT abführt. Der Verkäufer erhält eine Kopie und erklärt seinen endgültigen Veräußerungsgewinn anschließend über Modelo 210.

Verwandte Fragen

Wenn der Veräußerungsgewinn niedriger ist als der einbehaltene 3 %-Betrag — oder sogar ein Verlust vorliegt — haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.

Verwandte Fragen

Die Kapitalertragsteuer muss innerhalb von 4 Monaten nach dem Verkaufsdatum über Modelo 210 erklärt werden.

Verwandte Fragen

Beim Kauf: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten, Anwaltskosten. Beim Verkauf: Maklercourtage, Plusvalía Municipal, sonstige Verkaufskosten. Auch Investitionskosten (Umbau, Erweiterungen) können den Kaufpreis erhöhen und damit den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Verwandte Fragen

Zahlung

Die Zahlung der Modelo 210 kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: Barzahlung bei einer spanischen Bank (mit ausgedrucktem Formular), Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift. Für die SEPA-Lastschrift ist seit Februar 2024 kein spanisches Bankkonto mehr zwingend erforderlich — jedes Konto innerhalb der SEPA-Zone kann genutzt werden.

Verwandte Fragen

Nein. Die Steuer kann auch von einem Konto aus Ihrem Heimatland überwiesen werden, sofern es sich in der SEPA-Zone befindet.

Verwandte Fragen

Der Número de Referencia Completo (NRC) ist eine Bestätigungsnummer, die Ihre Bank nach einer Steuerzahlung generiert. Sie wird für die elektronische Einreichung der Modelo 210 benötigt, wenn die Steuer vorab direkt an die Bank gezahlt wird.

Verwandte Fragen

NIE & Digitales Zertifikat

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Ausländeridentifikationsnummer. Sie ist Voraussetzung für alle steuerlichen Vorgänge in Spanien — einschließlich der Modelo 210. Ohne NIE ist weder ein Immobilienkauf noch die Steuererklärung möglich.

Verwandte Fragen

Die NIE kann beim spanischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder direkt bei einer Polizeidienststelle in Spanien beantragt werden.

Verwandte Fragen

Ein digitales Zertifikat ist eine sichere elektronische Identifikation für Online-Vorgänge mit spanischen Behörden. Für die direkte Online-Einreichung der Modelo 210 über das AEAT-Portal wird in der Regel ein digitales Zertifikat oder Cl@ve benötigt. Wenn Sie Fiscaro nutzen, übernehmen wir die Einreichung für Sie — Sie benötigen selbst kein Zertifikat.

Verwandte Fragen

Cl@ve ist das staatliche digitale Identifikationssystem Spaniens — eine Alternative zum digitalen Zertifikat für die Authentifizierung gegenüber der AEAT.

Verwandte Fragen

Über Fiscaro

Fiscaro hilft nicht in Spanien ansässigen Immobilieneigentümern, ihre jährliche Steuerpflicht (Modelo 210) selbst zu erledigen — einfach, günstig und ohne Steuerberater. Sie geben Ihre Immobiliendaten ein, wir berechnen die Steuer und erstellen das fertige Formular.

Verwandte Fragen

Fiscaro kostet ab 34,95 € pro Erklärung (Eigennutzung). Bei zwei Miteigentümern sind es zusammen 59,95 € — der Preis pro Person sinkt mit jedem weiteren Eigentümer. Für Mieteinnahmen-Erklärungen gilt ein Preis ab 79,95 €.

Verwandte Fragen

Nein. Fiscaro hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu Ihrem Bankkonto. Die Steuerzahlung erfolgt direkt über die AEAT (spanische Finanzbehörde) oder per Banküberweisung — nicht über Fiscaro.

Verwandte Fragen

Aktuell erstellt Fiscaro das fertige Modelo 210 als PDF zur eigenen Einreichung. Die direkte elektronische Einreichung bei der AEAT ist als zukünftige Funktion geplant.

Verwandte Fragen

Ja. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert. Fiscaro gibt keine Daten an Dritte weiter. Für Details lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

Verwandte Fragen

Warum Fiscaro?

Für Nichtresidenten entwickelt
Sichere digitale Einreichung
Transparente Festpreise
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