Fristen

Gibt es eine Fristverlängerung für das Modelo 210?

Nein — es gibt keine automatische Fristverlängerung für das Modelo 210. Anders als in manchen anderen Steuersystemen — etwa dem britischen Self-Assessment, das unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen kennt — sieht das spanische Steuerrecht für Nichtresidenten keine reguläre Verlängerungsmöglichkeit vor. Die Fristen (31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026) für imputierte Einkünfte, 1.–20. Januar für Mieteinnahmen) sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Eine theoretische Ausnahme besteht bei höherer Gewalt (fuerza mayor) — etwa bei Naturkatastrophen, schweren Erkrankungen oder nachweisbar unverschuldeten Umständen, die eine fristgerechte Einreichung unmöglich machen. In der Praxis wird diese Ausnahme bei IRNR-Erklärungen äußerst selten geltend gemacht und noch seltener anerkannt. Wer sich darauf berufen möchte, muss einen förmlichen Antrag bei der AEAT stellen und die Umstände dokumentieren. Der praktische Umgang mit einer drohenden Fristversäumnis ist daher einfach: sofort einreichen, auch wenn die Unterlagen noch nicht vollständig sind. Ein Recargo von 1 % für einen Monat Verspätung ist deutlich günstiger als jede Alternative. Wer zum Beispiel am 28. Dezember feststellt, dass die Frist für imputierte Einkünfte am 31. Dezember endet und ihm die Katasterdaten fehlen: besser mit den verfügbaren Informationen einreichen und gegebenenfalls eine Berichtigung nachschieben, als die Frist verstreichen zu lassen. Für Mieteinnahmen ist das Zeitfenster (1.–20. Januar) besonders eng. Wer am 21. Januar bemerkt, dass er die Frist verpasst hat, sollte am selben Tag noch einreichen — der Recargo für einen Monat Verspätung beträgt lediglich 1 % der Steuerschuld. Ein Gestor oder Asesor Fiscal kann die Einreichung kurzfristig vorbereiten, wenn die relevanten Daten vorliegen: NIE, Katasterreferenz, Eigentumsanteil, Nutzungszeiträume und gegebenenfalls Mieteinnahmen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.