Fristen

Bis wann muss das Modelo 210 eingereicht werden?

Das Modelo 210 hat nicht eine einzige Frist, sondern zwei — und welche gilt, hängt von der Einkunftsart ab. Für Eigennutzung oder Leerstand (imputierte Einkünfte) endet die Frist am 31. Dezember des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Einreichung bis spätestens 31. Dezember 2026. Das ist eine vergleichsweise großzügige Frist, die vielen Eigentümern nicht bekannt ist — viele gehen von einem Termin im Januar aus. Für Mieteinnahmen gilt eine deutlich kürzere Frist: Der 1. bis 20. Januar des Folgejahres. Seit dem Steuerjahr 2024 ist die Erklärung für Mieteinnahmen jährlich möglich — zuvor musste quartalsweise deklariert werden. Wer seine Mallorca-Wohnung im Sommer 2025 vermietet hat, muss die Mieteinnahmen zwischen dem 1. und 20. Januar 2026 erklären. Bei gemischter Nutzung — also wenn die Immobilie teils vermietet und teils selbst genutzt wird — greifen beide Fristen: Die Erklärung für die Vermietungsperiode ist bis zum 20. Januar fällig, die für die Eigennutzungsperiode bis zum 31. Dezember. Es sind zwei getrennte Modelo-210-Erklärungen erforderlich. Ein häufiger Fehler: Eigentümer kennen nur eine Frist und verpassen die andere. Besonders bei Mischnutzung ist das Risiko hoch — die Mieteinnahmen-Frist im Januar wird oft vergessen, wenn der Eigentümer glaubt, erst Ende des Jahres handeln zu müssen. Wer die Frist versäumt, kann die Erklärung trotzdem noch einreichen. Bei freiwilliger verspäteter Einreichung fallen Säumniszuschläge nach Art. 27 LGT an: 1 % pro angefangenem Monat Verspätung für die ersten zwölf Monate, danach 15 % plus Verzugszinsen. Das ist unangenehm, aber deutlich günstiger als die Sanktionen bei einer AEAT-Feststellung (50 % bis 150 % der Steuerschuld nach Art. 191 LGT). Die Botschaft ist klar: Wer die Frist verpasst hat, sollte sofort handeln — jeder weitere Monat kostet 1 % mehr. Ab dem Steuerjahr 2026 ändern sich die Fristen (Orden HAC/623/2026): Eigennutzung und Leerstand werden vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres erklärt, Mieteinnahmen vom 1. bis 20. April des Folgejahres (bei gruppierter Jahreserklärung; für separate Erklärungen gilt 2026 eine Übergangsregel).

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Zum Thema in unserem Ratgeber

Modelo 210 Fristen 2026 und 2027

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.