Die Einreichungsfristen für das Modelo 210 hängen von der Nutzungsart der Immobilie ab — und sie haben sich ab dem Steuerjahr 2026 durch die Orden HAC/623/2026 grundlegend geändert. Dieser Steuerkalender zeigt alle relevanten Termine auf einen Blick, damit Sie keine Frist verpassen. Für Eigennutzung und Leerstand (Renta imputada) gilt ab Steuerjahr 2026 der Einreichungszeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Bis einschließlich Steuerjahr 2025 begann die Frist bereits am 1. Januar. Wer per Lastschrift (Domiciliación bancaria) zahlen möchte, muss die Erklärung bis zum 23. Dezember einreichen — acht Tage vor dem allgemeinen Fristende. Für Vermietung bietet die AEAT zwei Einreichungsoptionen: die gebündelte Jahreserklärung (vom 1. bis 20. April des Folgejahres ab Steuerjahr 2026) oder die quartalsweise Erklärung innerhalb der ersten 20 Tage nach Quartalsende. Bei Lastschriftzahlung endet die Frist für die gebündelte Jahreserklärung bereits am 15. April. Für die quartalsweise Erklärung des Steuerjahrs 2026 gelten die bisherigen Quartalsfristen für Q1 bis Q3; die Q4-Erklärung fällt unter die neue Frist (1.–20. April 2027). Mischnutzung — wenn dieselbe Immobilie im selben Kalenderjahr sowohl vermietet als auch selbst genutzt wird — erfordert separate Erklärungen für die vermieteten und die nicht vermieteten Zeiträume, jeweils mit eigener Fristlogik. Der Kalender zeigt Ihnen je nach ausgewählter Nutzungsart, welche Fristen für Sie gelten. Wählen Sie oben Ihre Situation aus. Ausführliche Informationen zu allen Fristen und den neuen Domiciliación-Terminen finden Sie auf unserer Fristen-Übersichtsseite. Die konkrete Steuerhöhe ermitteln Sie mit dem Modelo 210 Rechner.

Modelo 210 Fristen und Steuerkalender 2026

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