Fristen
Wann ist die Frist für das Modelo 210 2025?
Für das Steuerjahr 2025 gelten zwei Fristen, abhängig von der Einkunftsart. Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinnahmen jährlich erklärt (1.–20. Januar des Folgejahres) — nicht mehr quartalsweise. Mieteinnahmen aus dem Steuerjahr 2025 müssen demnach zwischen dem 1. und 20. Januar 2026 erklärt werden. Diese Frist ist fest und gilt für alle Eigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise vermietet haben — unabhängig davon, ob die Vermietung das ganze Jahr oder nur wenige Wochen betrug. Imputierte Einkünfte aus Eigennutzung oder Leerstand müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 eingereicht werden. Das ist die Frist, die für die Mehrheit der Nichtresidenten relevant ist — denn die meisten nutzen ihre spanische Immobilie als Ferienhaus oder lassen sie leer stehen. Wichtig ist das Verständnis, was Steuerjahr bedeutet: Das Modelo 210 wird immer für das abgelaufene Kalenderjahr eingereicht. Die Erklärung, die bis zum 31. Dezember 2026 fällig ist, betrifft also das Steuerjahr 2025 — nicht das Jahr 2026. Viele Eigentümer verwechseln Einreichungsjahr und Steuerjahr. Für Eigentümer, die ihre Immobilie im Laufe des Jahres 2025 gekauft haben, gilt eine anteilige Berechnung. Wer beispielsweise am 1. Juli 2025 eine Wohnung in Palma de Mallorca erworben hat, muss die imputierte Steuer nur für 184 Tage berechnen (1. Juli bis 31. Dezember), nicht für das volle Jahr. Die Frist bleibt aber dieselbe: 31. Dezember 2026. Bei gemischter Nutzung gelten beide Fristen: Wer die Immobilie im Sommer 2025 vermietet und den Rest des Jahres selbst nutzt, muss die Mieteinnahmen bis zum 20. Januar 2026 erklären und die imputierte Steuer für die Eigennutzungstage bis zum 31. Dezember 2026. Wer diese Fristen verpasst, kann die Erklärung jederzeit nachholen — allerdings mit Säumniszuschlägen nach Art. 27 LGT. Je früher die Nachreichung, desto geringer der Zuschlag. Ab dem Steuerjahr 2026 ändern sich die Fristen (Orden HAC/623/2026): Eigennutzung und Leerstand werden vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres erklärt, Mieteinnahmen vom 1. bis 20. April des Folgejahres (bei gruppierter Jahreserklärung; für separate Erklärungen gilt 2026 eine Übergangsregel).
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→ Modelo 210 Fristen 2026 und 2027Verwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.