Modelo 210 Ratgeber

Modelo 714 Vermögensteuer: Was Nichtresidenten mit Immobilie auf Mallorca wissen müssen

Vermögensteuer in Spanien für Nichtresidenten: Wann greift Modelo 714, welcher Freibetrag gilt auf den Balearen, und was ändert die TEAC-Entscheidung 2025?

Christopher DeppeAktualisiert: Juli 2026

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Modelo 714 Vermögensteuer — Die Kurzantwort

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), häufig auch Vermögenssteuer genannt, betrifft nicht nur Residenten, sondern auch Nichtresidenten mit Vermögen in Spanien — deklariert über die Modelo 714. Für viele Eigentümer einer einzelnen Ferienimmobilie fällt wegen des hohen balearischen Freibetrags von 3.000.000 € keine Vermögensteuerzahlung an. Trotzdem kann eine Modelo-714-Erklärungspflicht bestehen, wenn der Wert der in Spanien zu deklarierenden Vermögenswerte über 2.000.000 € liegt — auch wenn am Ende keine Steuer fällig wird. Genau hier passieren in der Praxis regelmäßig Fehler, die viele Nichtresidenten unnötig zu viel Steuer zahlen lassen.

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Was ist die Vermögensteuer und wer ist betroffen?

Die Vermögensteuer besteuert das Nettovermögen einer Person zum 31. Dezember eines Jahres. Anders als bei der Modelo 210 (Einkommenssteuer auf Immobilienerträge) geht es hier um den Vermögensbestand, nicht um laufende Einnahmen.

Wichtiger Unterschied Residenten vs. Nichtresidenten:

Status Bemessungsgrundlage
Spanische Steuerresidenten (obligación personal) Weltweites Vermögen
Nichtresidenten (obligación real) Nur in Spanien belegenes Vermögen (z. B. spanische Immobilien)

Für die meisten Eigentümer bedeutet das: Nur der Wert der spanischen Immobilie (und ggf. weiterer spanischer Vermögenswerte) zählt — nicht das Vermögen im Heimatland.

Welcher Immobilienwert zählt?

Für Immobilien wird nicht automatisch der Marktwert angesetzt. Seit der Reform ist der Valor de Referencia des Catastro der maßgebliche Mindestwert, sofern vorhanden. Nur wenn kein Valor de Referencia existiert, gilt der höchste der übrigen steuerlichen Werte: Katasterwert, von der Verwaltung festgestellter/geprüfter Wert oder Erwerbswert. Gerade bei hochpreisigen Immobilien sollte der anzusetzende Wert daher vor der Modelo-714-Prüfung sauber ermittelt werden.

Wann müssen Sie Modelo 714 einreichen?

Eine Einreichungspflicht besteht grundsätzlich, wenn:

  • Ihr in Spanien belegenes Bruttovermögen 2.000.000 € übersteigt (unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt), oder
  • Ihre Steuerschuld nach Anwendung von Freibeträgen und Abzügen positiv ist

Das bedeutet: Auch wenn Sie am Ende keine Steuer zahlen müssen (weil der Freibetrag greift), kann eine Einreichungspflicht allein aufgrund der Bruttovermögenshöhe bestehen. Das ist eine häufige Falle: Liegt der Immobilienwert auf den Balearen z. B. bei 2,5 Mio. €, muss die Modelo 714 eingereicht werden, obwohl durch den 3-Mio.-€-Freibetrag am Ende 0 € Steuer fällig wird.

Freibeträge: Warum die Wahl der richtigen Regelung entscheidend ist

Die Vermögensteuer ist eine regionalisierte Steuer — jede autonome Gemeinschaft legt eigene Freibeträge und teilweise eigene Steuersätze fest. Für Nichtresidenten ist dabei ein Punkt besonders wichtig, der in der Praxis häufig zu falscher oder zu hoher Besteuerung führt:

Für Nichtresidenten gilt: Die Anwendung der autonomen Regelung ist ein Wahlrecht und muss in der Modelo 714 aktiv ausgeübt werden. Ohne ausdrückliche Option in der Steuererklärung greift automatisch der staatliche Freibetrag von 700.000 €. Wer als Nichtresident eine Immobilie auf den Balearen besitzt, muss in der Modelo 714 ausdrücklich Kästchen [3] ankreuzen und die Comunidad Autónoma angeben, in der sich der Großteil des Vermögens befindet (Kästchen [8]) — nur dann wird der balearische Freibetrag von 3.000.000 € pro Person angewendet.

Regelung Freibetrag (Balearen-Immobilie) Voraussetzung
Staatliche Grundregel (Default) 700.000 € Wird automatisch angewendet, wenn keine Option gewählt wird
Autonome balearische Regelung 3.000.000 € pro Person Muss aktiv gewählt werden (Kästchen 3 + 8 in Modelo 714)

Freibetrag bei Ehepaaren: Bei einem Ehepaar mit 50/50-Eigentum und ohne weitere relevante spanische Vermögenswerte fällt im Modelo 714 regelmäßig erst dann eine Steuerzahlung an, wenn der anteilige Nettovermögenswert je Person den Freibetrag von 3.000.000 € übersteigt. Rechnerisch entspricht das bei hälftigem Eigentum einem Gesamtwert von über 6.000.000 €. Eine Erklärungspflicht kann aber bereits früher bestehen, wenn der Wert der zu deklarierenden Vermögenswerte pro Person über 2.000.000 € liegt.

Wichtige Rechtsentwicklung (TEAC-Entscheidung vom 24.09.2025, RG 2959/2023): Nichtresidenten aus Drittstaaten (außerhalb EU/EWR — also z. B. UK, USA, Schweiz) durften die autonome Regelung bereits ab Steuerjahr 2021 wählen (eingeführt durch die Ley 11/2021). Für die Jahre vor 2021 verweigerte die spanische Steuerverwaltung Drittstaaten-Ansässigen dieses Wahlrecht jedoch weiterhin — nur EU/EWR-Ansässige hatten es bereits seit 2015 (Ley 26/2014). Das TEAC hat am 24. September 2025 entschieden, dass diese Ungleichbehandlung auch für die Jahre vor 2021 gegen EU-Recht verstößt und die Gleichbehandlung rückwirkend gelten muss. TEAC-Entscheidungen sind für die Steuerverwaltung bindend, aber kein Gesetz und kein Tribunal-Supremo-Urteil.

Praxisfolge: Nichtresidenten mit steuerlicher Ansässigkeit in Drittstaaten, die für Jahre vor 2021 nach der ungünstigeren staatlichen Regel besteuert wurden — obwohl die Immobilie auf den Balearen liegt —, können für noch nicht verjährte Jahre einen Erstattungsantrag (rectificación de autoliquidación) stellen. Für Jahre ab 2021 galt das Wahlrecht ohnehin bereits.

Steuersätze

Die Vermögensteuer ist progressiv gestaffelt. Auf den Balearen beginnt die regionale Skala bei 0,28 % und reicht bis 3,45 % auf das Nettovermögen oberhalb des Freibetrags. Die genauen Stufen sollten vor Anwendung mit einem lokalen Steuerberater verifiziert werden, da sich regionale Tarife ändern können.

Das Grundsatzurteil des Tribunal Supremo (Oktober/November 2025)

Neben der TEAC-Entscheidung zur autonomen Regelung gibt es eine zweite, unabhängige Rechtsentwicklung: Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat in zwei Urteilen vom 29. Oktober 2025 (ECLI:ES:TS:2025:4849) und 3. November 2025 (ECLI:ES:TS:2025:4846) entschieden, dass der Ausschluss von Nichtresidenten vom sogenannten "Límite Conjunto" (gemeinsame Höchstgrenze Einkommensteuer/Vermögensteuer) nicht gerechtfertigt ist. Die AEAT hat diese Linie im Manual Práctico de Patrimonio 2025 übernommen und wendet den Grenzwert auch auf Steuerpflichtige nach obligación real (Nichtresidenten) an.

Was bedeutet das konkret?

Art. 31 des spanischen Vermögensteuergesetzes begrenzt die kombinierte Steuerlast aus Einkommensteuer und Vermögensteuer auf 60 % der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage. Wird dieser Grenzwert überschritten, kann die Vermögensteuer entsprechend reduziert werden — mit einer maximalen Reduktion von 80 %.

Wichtig: Bei Nichtresidenten sollte die praktische Umsetzung individuell geprüft werden — insbesondere, welche ausländische Einkommensteuer und welche vergleichbare Bemessungsgrundlage in die 60-%-Berechnung einzubeziehen sind und wie diese nachgewiesen werden können. Bei reiner Eigennutzung, Vermietung oder weiteren Einkünften kann die Berechnung unterschiedlich ausfallen. Die AEAT erkennt die Anwendung des Límite Conjunto auf Nichtresidenten grundsätzlich an, weist aber darauf hin, dass die praktische Berechnung im Einzelfall zu prüfen ist.

Was bedeutet das konkret für Eigentümer?

  • Die meisten Eigentümer einer einzelnen Ferienimmobilie auf Mallorca bleiben unterhalb der Freibeträge und sind nicht betroffen — vorausgesetzt, die autonome Regelung wird korrekt gewählt
  • Bei mehreren oder sehr hochpreisigen Immobilien kann die Vermögensteuer relevant werden — insbesondere wenn zusätzlich die Solidaritätssteuer für Großvermögen (Modelo 718) greift. Diese Steuer ist staatlich ausgestaltet und nicht wie Modelo 714 regionalisiert. Die balearische autonome Regelung wird dort nicht einfach als eigener regionaler Freibetrag angewendet; mögliche Wechselwirkungen mit der regulären Vermögensteuer sollten separat geprüft werden
  • Zwei unabhängige Rechtsentwicklungen aus 2025 eröffnen potenziell Rückerstattungsansprüche: die TEAC-Entscheidung zur autonomen Regelung (für Drittstaaten-Nichtresidenten, Jahre vor 2021) und das Tribunal-Supremo-Urteil zur "Límite Conjunto"
  • Modelo 714 ist unabhängig von Modelo 210 — beide Erklärungen sind bei entsprechender Vermögenshöhe parallel erforderlich

Fristen

Die Modelo 714 wird jährlich zwischen April und 30. Juni des Folgejahres eingereicht — zeitgleich mit der spanischen Einkommensteuersaison. Für Steuerjahr 2025 läuft die Frist vom 8. April bis 30. Juni 2026; bei Zahlung per Domiciliación endet sie am 25. Juni 2026. In anderen Jahren können die konkreten Start- und Lastschrifttermine leicht abweichen.

Häufige Verwechslungen und Fehler

Modelo 714 vs. Modelo 720: Modelo 720 ist die Auslandsvermögens-Meldepflicht für spanische Steuerresidenten — sie betrifft Nichtresidenten grundsätzlich nicht. Modelo 714 ist die eigenständige Vermögensteuer-Erklärung für in Spanien belegenes Vermögen, die auch Nichtresidenten betreffen kann.

Modelo 714 vs. Modelo 210: Die Modelo 210 besteuert laufende Erträge (Mieteinnahmen oder Renta imputada). Die Modelo 714 besteuert den Vermögensbestand selbst. Beide sind unabhängig voneinander und können parallel greifen.

Fehlende Option für die autonome Regelung: Der häufigste und teuerste Fehler in der Praxis — wird die autonome Regelung nicht ausdrücklich gewählt, greift automatisch die ungünstigere staatliche Grundregel mit deutlich niedrigerem Freibetrag.

FAQ

Muss ich als Eigentümer einer Ferienwohnung auf Mallorca automatisch Vermögensteuer zahlen? Nein. Aufgrund des hohen balearischen Freibetrags (3.000.000 € pro Person) bleiben die meisten Eigentümer einer einzelnen Ferienimmobilie unterhalb der Steuerpflicht — vorausgesetzt, die autonome Regelung wird in der Erklärung korrekt gewählt.

Ich bin steuerlich in UK, der Schweiz oder den USA ansässig und habe eine Immobilie auf Mallorca — bekomme ich automatisch den hohen balearischen Freibetrag? Nicht automatisch. Die autonome Regelung mit dem höheren Freibetrag muss in der Modelo 714 aktiv gewählt werden (Kästchen 3 + 8). Das Wahlrecht für Drittstaaten-Ansässige besteht bereits seit Steuerjahr 2021 (Ley 11/2021). Die TEAC-Entscheidung vom September 2025 betrifft speziell die Jahre vor 2021, für die dieses Wahlrecht bislang verweigert wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Modelo 714 und der Solidaritätssteuer (Modelo 718)? Modelo 714 ist die reguläre, regionalisierte Vermögensteuer. Modelo 718 ist eine zusätzliche staatliche Steuer für sehr hohe Vermögen (ab ca. 3.000.000 € netto), die parallel greifen kann, insbesondere in Regionen mit niedriger regionaler Vermögensteuer.

Kann ich als Nichtresident von den neuen Entscheidungen profitieren, auch wenn ich nicht aus der EU komme? Ja, potenziell sogar für beide Rechtsentwicklungen aus 2025: Die TEAC-Entscheidung zur autonomen Regelung gilt ausdrücklich auch für Drittstaaten-Ansässige (für Jahre vor 2021), und der Tribunal Supremo hat die "Límite Conjunto" ebenfalls grundsätzlich auf Nichtresidenten ausgeweitet. Die praktische Umsetzung im Einzelfall sollte individuell geprüft werden.

Was mache ich, wenn ich in den letzten Jahren zu viel Vermögensteuer gezahlt habe? Beide aktuellen Rechtsentwicklungen eröffnen möglicherweise Rückerstattungsansprüche über einen Antrag auf Berichtigung der Selbstveranlagung (rectificación de autoliquidación) — insbesondere für Jahre vor 2021, wenn die autonome Regelung damals verweigert wurde. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre ab Ende der jeweiligen Einreichungsfrist. Fiscaro empfiehlt hierzu eine individuelle Beratung durch einen auf Vermögensteuer spezialisierten Steuerberater.

Ist die Vermögensteuer dasselbe wie die jährliche Modelo 210? Nein. Modelo 210 betrifft laufende Immobilienerträge und ist für praktisch alle Nichtresidenten mit spanischer Immobilie relevant. Modelo 714 betrifft nur Eigentümer mit Vermögen oberhalb der jeweiligen regionalen Freibeträge.

Quellen

  • Ley 19/1991 (Ley del Impuesto sobre el Patrimonio), Disposición adicional cuarta
  • Ley 26/2014 (Wahlrecht autonome Regelung für EU/EWR-Ansässige ab 2015)
  • Ley 11/2021 (Einführung Wahlrecht autonome Regelung für Drittstaaten ab 2021)
  • TEAC, Resolución de 24.09.2025, RG 2959/2023
  • Tribunal Supremo, Urteil vom 29.10.2025, ECLI:ES:TS:2025:4849
  • Tribunal Supremo, Urteil vom 03.11.2025, ECLI:ES:TS:2025:4846
  • Agencia Tributaria: Manual práctico de Patrimonio 2025 — Sujetos pasivos por obligación real
  • ATIB: Freibetrag Balearen 3.000.000 € (Decreto-ley 5/2023)

Fazit

Für viele Eigentümer einer Ferienimmobilie auf Mallorca bleibt die Vermögensteuer aufgrund des hohen balearischen Freibetrags von 3.000.000 € pro Person irrelevant — bei Ehepaaren mit 50/50-Eigentum regelmäßig erst deutlich später. Bei höherem Immobilienvermögen oder mehreren Objekten lohnt sich jedoch ein genauer Blick, insbesondere darauf, ob die autonome Regelung korrekt gewählt wurde. Zwei wichtige Rechtsentwicklungen aus dem Herbst 2025 haben die Rechtsposition von Nichtresidenten deutlich verbessert und können in bestimmten Fällen Rückerstattungsansprüche eröffnen.

Für die Vermögensteuer-Prüfung empfehlen wir die Rücksprache mit einem spezialisierten Steuerberater. Für Ihre laufende Modelo-210-Erklärung steht Ihnen Fiscaro zur Verfügung.

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Hanns-Christopher Deppe

Hanns-Christopher Deppe

Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca

Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.

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