Fristen
Für welches Jahr muss ich das Modelo 210 einreichen?
Das Modelo 210 wird immer für das abgelaufene Kalenderjahr eingereicht — nicht für das aktuelle Jahr. Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinnahmen jährlich erklärt (1.–20. Januar des Folgejahres) — nicht mehr quartalsweise. Wer im Januar 2026 seine Erklärung für Mieteinnahmen abgibt, erklärt das Steuerjahr 2025. Wer bis zum 31. Dezember 2026 die Erklärung für imputierte Einkünfte einreicht, erklärt ebenfalls das Steuerjahr 2025. Das Steuerjahr in Spanien entspricht dem Kalenderjahr: 1. Januar bis 31. Dezember. Dieser Punkt mag trivial erscheinen, ist aber eine häufige Fehlerquelle. Eigentümer verwechseln das Einreichungsjahr mit dem Steuerjahr und reichen versehentlich für das falsche Jahr ein — oder glauben, sie hätten bereits für ein Jahr eingereicht, das tatsächlich noch offen ist. Bei Immobilienkauf oder -verkauf im Laufe des Jahres gilt eine anteilige Berechnung. Wer am 15. März 2025 eine Wohnung in Calviá kauft, ist ab diesem Tag steuerpflichtig. Die imputierte Steuer wird für 292 Tage berechnet (15. März bis 31. Dezember), nicht für das volle Jahr. Die Formel: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × 292/365. Beim Verkauf gilt das Umgekehrte: Wer am 30. September 2025 verkauft, muss die imputierte Steuer für 273 Tage einreichen (1. Januar bis 30. September). Zusätzlich fällt beim Verkauf die Steuer auf den Veräußerungsgewinn an — das ist eine separate Modelo-210-Erklärung mit eigener Frist. Für Eigentümer, die ihre Immobilie das ganze Jahr besessen haben, ist die Zuordnung einfach: Steuerjahr 2025 = Kalenderjahr 2025, einzureichen je nach Einkunftsart bis Januar oder Dezember 2026. Ein praktischer Hinweis: Beim Einreichen über Fiscaro wird das Steuerjahr automatisch korrekt zugeordnet. Wer manuell über die Sede Electrónica einreicht, muss das Periodo de devengo sorgfältig eintragen — ein Fehler an dieser Stelle führt zu einer Zuordnung zum falschen Steuerjahr. Ab dem Steuerjahr 2026 ändern sich die Fristen (Orden HAC/623/2026): Eigennutzung und Leerstand werden vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres erklärt, Mieteinnahmen vom 1. bis 20. April des Folgejahres (bei gruppierter Jahreserklärung; für separate Erklärungen gilt 2026 eine Übergangsregel).
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→ Modelo 210 Fristen 2026 und 2027Verwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.