Modelo 210 Ratgeber
Modelo 210 bei mehreren Eigentümern: Jeder reicht separat ein
Ehepaar oder Erbengemeinschaft mit Spanien-Immobilie? Jeder Eigentümer braucht eine eigene Modelo 210. Aufteilung, Kosten und häufige Fehler erklärt.
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Modelo 210 bei mehreren Eigentümern: Jeder reicht separat ein
Die Kurzantwort
Bei Immobilien mit mehreren Eigentümern gibt jeder Miteigentümer eine eigene Modelo 210 für seinen Anteil ab — es gibt keine gemeinsame Erklärung, auch nicht für Ehepaare mit 50/50-Eigentum. Die Steuer wird anteilig nach der Eigentumsquote berechnet: Bei zwei Eigentümern je 50 % zahlt jeder die Hälfte der Gesamtsteuer, reicht aber ein vollständiges eigenes Formular ein. Wie groß der Markt nichtresidenter Eigentümer tatsächlich ist, zeigt der Fiscaro Marktreport 2026 mit aktuellen Zahlen.
Auf einen Blick
- Jeder Miteigentümer = eigene Modelo 210, eigene Einreichung
- Keine gemeinsame Erklärung für Ehepaare — auch nicht bei 50/50
- Steuer wird nach Eigentumsquote aufgeteilt
- Jeder Eigentümer braucht eine eigene NIE
- Frist gilt für alle Eigentümer gleichermaßen
Warum gibt es keine gemeinsame Erklärung?
Das spanische Nichtresidentensteuerrecht (IRNR) kennt keine Zusammenveranlagung, wie sie steuerlich in Deutschland oder Österreich ansässige Ehepaare von der Einkommensteuer gewohnt sind. Jeder Steuerpflichtige ist ein eigenständiges Steuersubjekt — mit eigener NIE (Número de Identidad de Extranjero, spanische Ausländeridentifikationsnummer), eigener Erklärung und eigener Zahlung.
Das überrascht viele steuerlich in Deutschland oder Österreich ansässige Eigentümer: Wer zu Hause eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, erwartet dasselbe in Spanien. Die AEAT sieht das anders — und ein Formular mit zwei Namen wird zurückgewiesen oder fehlerhaft verarbeitet.
Wie wird die Steuer aufgeteilt?
Die Berechnung folgt der Eigentumsquote laut Escritura (Kaufurkunde):
| Eigentumsstruktur | Aufteilung |
|---|---|
| Ehepaar, je 50 % | Jeder erklärt 50 % der Bemessungsgrundlage |
| 3 Geschwister, je 1/3 | Jeder erklärt 33,33 % |
| Ehepaar 70/30 | Einer 70 %, einer 30 % |
Maßgeblich ist immer die Quote in der Escritura — nicht, wer den Kaufpreis bezahlt hat oder wer die Immobilie nutzt.
Rechenbeispiel: Ehepaar mit Finca in Calvià
Ein steuerlich in Deutschland ansässiges Ehepaar besitzt eine Finca in Calvià (Revision 2017 → Faktor 1,1 %) zu je 50 %. Reine Eigennutzung, keine Vermietung.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Valor catastral | 320.000 € | |
| Renta imputada (1,1 %) | 320.000 € × 1,1 % | 3.520 € |
| Steuer gesamt (19 %, EU/EWR) | 3.520 € × 19 % | 668,80 € |
| Anteil Ehemann (50 %) | 334,40 € | |
| Anteil Ehefrau (50 %) | 334,40 € |
Beide reichen jeweils eine eigene Modelo 210 über 334,40 € ein. Zwei Formulare, zwei Zahlungen, eine Frist.
Welche Frist gilt?
Die Frist ist für alle Miteigentümer identisch — jeder reicht innerhalb desselben Zeitfensters ein. Für Steuerjahre bis einschließlich 2025: Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, gruppierte Vermietung grundsätzlich 1.–20. Januar des Folgejahres. Ab Steuerjahr 2026 gelten neue Fristen (Orden HAC/623/2026): Renta imputada 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres, Vermietung mit Zahlung grundsätzlich 1.–20. April des Folgejahres. Details im Artikel Modelo 210 Fristen.
Was kostet das bei einem Gestor — und bei Fiscaro?
Hier wird die Eigentümerzahl zum Kostenfaktor. Gestorías rechnen üblicherweise pro Formular ab — bei marktüblichen Honoraren auf Mallorca von 80–150 € pro Erklärung zahlt ein Ehepaar also doppelt, drei Geschwister dreifach.
Fiscaro rechnet degressiv — der Preis pro Eigentümer sinkt:
| Eigentümer | Fiscaro gesamt (Eigennutzung) | Pro Kopf | Gestor (bei 100 €/Formular)* |
|---|---|---|---|
| 1 | 34,95 € | 34,95 € | 100 € |
| 2 | 59,95 € | 29,98 € | 200 € |
| 3 | 79,95 € | 26,65 € | 300 € |
| 4 | 99,95 € | 24,99 € | 400 € |
*Beispielhaft, basierend auf marktüblichen Honoraren verschiedener Gestorías auf Mallorca — nicht auf einem bestimmten Wettbewerber.
Ein Ehepaar spart gegenüber der Gestoría rund 140 € — jedes Jahr. Bei vier Eigentümern sind es rund 300 €.
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Was wir in der Praxis sehen
Bei Fiscaro sehen wir Miteigentum sehr häufig — besonders Ehepaare mit 50/50-Eigentum. Der häufigste Fehler, den wir beobachten: Ein Ehepartner reicht eine Erklärung über die volle Steuer ein und hält die Sache für erledigt. Die AEAT ordnet die Zahlung aber nur diesem einen Steuerpflichtigen zu — für den zweiten Ehepartner bleibt das Steuerjahr offen, oft unbemerkt über Jahre.
Der zweite Klassiker im Südwesten Mallorcas: Eigentümergemeinschaften aus Erbfällen. Drei oder vier Geschwister erben die elterliche Ferienimmobilie in Santa Ponsa oder Peguera — und niemand fühlt sich zuständig. Spätestens beim Verkauf fallen dann mehrere fehlende Erklärungen pro Person auf.
Und ein dritter Fall, der regelmäßig auftaucht: Ein Eigentümer hat eine NIE, der andere nicht. Ohne eigene NIE keine eigene Erklärung — die NIE-Beantragung sollte also vor der Frist erledigt sein, nicht danach. Welche Unterlagen brauchen Sie? →
Was bedeutet das konkret für Eigentümer?
Für Ehepaare: Zwei Erklärungen, zwei Zahlungen — jedes Jahr. Beide brauchen eine eigene NIE. Die Quote aus der Escritura gilt, nicht die tatsächliche Nutzung.
Für Erbengemeinschaften: Jeder Erbe erklärt seinen Anteil ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Die Quote ergibt sich aus der Erbannahme (escritura de aceptación de herencia). Fehlende Jahre einzelner Miterben verjähren separat.
Für ungleiche Quoten (70/30 etc.): Aufteilung strikt nach Escritura. Auch der 30%-Eigentümer muss einreichen — es gibt keine Bagatellgrenze.
Häufige Fehler
Fehler 1: Eine Erklärung für beide. Die AEAT kennt keine gemeinsame Modelo 210. Die Zahlung wird nur einem Steuerpflichtigen zugeordnet — der andere gilt als säumig.
Fehler 2: Nur der "Hauptnutzer" erklärt. Wer im Grundbuch steht, ist steuerpflichtig — unabhängig davon, wer die Immobilie tatsächlich nutzt.
Fehler 3: NIE nur für einen Eigentümer beantragt. Ohne NIE keine Erklärung. Die Beantragung dauert — rechtzeitig vor der Frist starten.
Fehler 4: Quote falsch angesetzt. Nach Schenkung, Erbschaft oder Scheidung ändert sich die Quote — die Erklärungen müssen die neue Struktur ab dem Stichtag abbilden.
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Quellen
- IRNR (Impuesto sobre la Renta de no Residentes, RDLeg 5/2004)
- AEAT: Modelo 210 — IRNR, Nicht-Residente ohne Betriebsstätte
- LGT (Ley General Tributaria, Ley 58/2003)
Fazit
Miteigentum verdoppelt nicht die Steuer — aber den Verwaltungsaufwand. Zwei Eigentümer heißt zwei Erklärungen, zwei NIEs, zwei Zahlungen. Wer das einmal sauber aufsetzt, hat jedes Jahr Ruhe.
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Hanns-Christopher Deppe
Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca
Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.
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