Sonderfälle
Modelo 210 für Erben einer spanischen Immobilie?
Die Steuerpflicht geht grundsätzlich auf die Erben über — ab dem Datum der Eigentumsübertragung anteilig. Erben haften in der Regel auch für offene Modelo-210-Erklärungen des Erblassers innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist. Hat der Erblasser beispielsweise die letzten drei Steuerjahre nicht erklärt, müssen die Erben diese Erklärungen grundsätzlich nachholen — mit den entsprechenden Säumniszuschlägen (Art. 27 LGT). Ab dem Zeitpunkt der Erbschaft beginnt für die Erben eine eigene Modelo-210-Pflicht. Die anteilige Berechnung erfolgt ab dem Tag der Eigentumsübertragung, die sich in der Regel nach dem Eintrag im Kataster richtet. Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist ein separates Thema mit eigenen Formularen und Fristen (grundsätzlich sechs Monate nach dem Todesfall, verlängerbar). Die IRNR-Pflicht besteht unabhängig davon und betrifft die laufende Besteuerung der Immobilie. Bei Erbfällen empfiehlt sich grundsätzlich ein Asesor Fiscal, der die Gesamtsituation beurteilen kann: offene Erklärungen des Erblassers, Erbschaftsteuer, neue IRNR-Pflicht der Erben und gegebenenfalls Änderungen im Steuersatz, wenn die Erben in einem anderen Land steuerlich ansässig sind als der Erblasser.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.