Sonderfälle
Modelo 210 bei mehreren Miteigentümern — wie geht das?
Jeder Miteigentümer reicht grundsätzlich eine eigene Erklärung ein — anteilig nach seiner Eigentumsquote. Bei einem Ehepaar, das eine Immobilie zu je 50 % besitzt, sind das grundsätzlich zwei separate Modelo-210-Erklärungen. Jeder Eigentümer erklärt 50 % des imputierten Einkommens (bei Eigennutzung) oder 50 % der Mieteinnahmen (bei Vermietung) und zahlt seinen Anteil der Steuer separat. Bei Mischnutzung innerhalb eines Jahres verdoppelt sich die Anzahl: zwei Erklärungen pro Eigentümer (eine für Mieteinnahmen, eine für imputiertes Einkommen), also in der Regel vier Erklärungen bei zwei Eigentümern. Die Fristen unterscheiden sich je nach Einkunftsart: Mieteinnahmen bis 20. Januar (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026), imputiertes Einkommen bis 31. Dezember des Folgejahres. Die Eigentumsquote ergibt sich aus der Escritura (Notarvertrag). Häufig sind 50/50-Aufteilungen bei Ehepaaren, aber auch andere Verteilungen (z. B. 70/30 oder drei Eigentümer zu je einem Drittel) sind möglich und werden entsprechend anteilig berechnet. Fiscaro unterstützt mehrere Eigentümer in einem Wizard-Durchlauf — die Plattform erstellt die erforderliche Anzahl von Erklärungen auf Basis der eingegebenen Eigentumsanteile.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.