Berechnung
Wie berechne ich den Anteil bei Teileigentum?
Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation aller Berechnungsfaktoren mit dem Eigentumsanteil als Dezimalwert. Die Eigentumsquote ergibt sich aus der Escritura (Notarvertrag). Typische Verteilungen: 50/50 bei Ehepaaren, 33,33/33,33/33,33 bei drei Eigentümern, oder jede andere Aufteilung. Beispiel: Katasterwert 300.000 €, Eigentumsanteil 33,33 %, Imputationsfaktor 1,1 %, EU-/EWR-Ansässiger, ganzes Jahr. Anteiliger Katasterwert: 300.000 × 33,33 % = 99.990 €. Bemessungsgrundlage: 99.990 × 1,1 % = 1.099,89 €. Steuer: 1.099,89 × 19 % = 208,98 €. Jeder Miteigentümer reicht grundsätzlich eine eigene Erklärung ein und zahlt nur seinen Anteil. Bei Mischnutzung zwei Erklärungen pro Eigentümer. Wichtig: Nicht den Gesamtbetrag berechnen und dann teilen, sondern von Anfang an mit dem anteiligen Katasterwert rechnen — das Ergebnis ist dasselbe, aber die AEAT erwartet die anteilige Berechnung pro Eigentümer.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.