Modelo 210 Ratgeber

Modelo 210 Eigennutzung berechnen: Schritt für Schritt zur richtigen Steuer

Modelo 210 Eigennutzung berechnen: Katasterwert × Faktor × Steuersatz. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Rechenbeispiel Mallorca, FAQ und Sonderfällen.

Hanns-Christopher DeppeAktualisiert: Juni 2026

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Modelo 210 Ratgeber

Drei Werte. Eine Formel. Wer den Katasterwert kennt, hat die Steuer in zwei Minuten ausgerechnet.

Kurzformel

Katasterwert × Faktor (1,1 % oder 2,0 %) × Steuersatz (19 % oder 24 %)
= Ihre Modelo-210-Steuer für Eigennutzung

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Was ist die Modelo 210 Eigennutzung?

Wer als Nicht-Resident eine Immobilie in Spanien besitzt und diese selbst nutzt oder leer stehen lässt, muss auf die sogenannte Renta imputada (unterstellte Einkünfte) Steuern zahlen. Das Finanzamt unterstellt, dass die Immobilie einen wirtschaftlichen Nutzen bringt — selbst dann, wenn keine Mieteinnahmen fließen.

Die Bemessungsgrundlage leitet sich aus dem Valor catastral (Katasterwert) ab. Das ist der amtlich festgestellte Wert der Immobilie — nicht der Kaufpreis und nicht der Marktwert.

Die Erklärung erfolgt über das Modelo 210 bei der spanischen Steuerbehörde AEAT. Sie ist einmal jährlich fällig — bis Steuerjahr 2025 gilt als Frist der 31. Dezember des Folgejahres; ab Steuerjahr 2026 der 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres (Orden HAC/623/2026).

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Welche Angaben brauche ich?

  1. Katasterwert (Valor catastral) — steht auf dem IBI-Bescheid oder im Catastro-Portal
  2. Revisionsjahr (Año de revisión) — bestimmt den Faktor (1,1 % oder 2,0 %)
  3. Eigentumsanteil — laut Escritura (z.B. 50 % bei zwei Eigentümern)
  4. Wohnsitzland — bestimmt den Steuersatz (19 % oder 24 %)
  5. NIE — spanische Steuer-Identifikationsnummer, notwendig für die Einreichung bei der AEAT

Schritt 1 — Katasterwert ermitteln

Der Katasterwert ist die Grundlage jeder Eigennutzungsberechnung. Sie finden ihn an drei Stellen:

  • IBI-Bescheid (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) — der jährliche Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde
  • Catastro-Portal — online abrufbar mit der Referencia Catastral
  • Escritura — die notarielle Kaufurkunde enthält häufig den Katasterwert zum Kaufzeitpunkt

Fiscaro fragt die Referencia Catastral im Wizard ab und ruft die Adressdaten automatisch vom Catastro ab.

Beispiel: Eine Wohnung in Port d'Andratx (Mallorca) hat laut IBI-Bescheid 2025 einen Katasterwert von 95.000 €.

Praxis-Hinweis: Einer der häufigsten Fehler ist die Verwendung des Kaufpreises statt des Katasterwerts. Der Kaufpreis liegt in der Regel deutlich über dem Valor catastral — und führt zu einer zu hohen Steuer.

Schritt 2 — Den richtigen Faktor bestimmen

Der Faktor richtet sich danach, wann der Katasterwert Ihrer Gemeinde zuletzt überprüft wurde (Año de revisión):

Año de revisión Faktor
Neubewertung ab dem 01.01.2012 oder später 1,1 %
Neubewertung vor dem 01.01.2012 2,0 %

Beispiel Calvià: Die Gemeinde Calvià (inkl. Port d'Andratx) hat den Katasterwert zuletzt 2017 überprüft. Die Revision liegt ab dem 01.01.2012 → Faktor 1,1 % (Grundlage: DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4).

Schritt 3 — Bemessungsgrundlage berechnen

Die Renta imputada ergibt sich aus dem anteiligen Katasterwert multipliziert mit dem Faktor:

Valor catastral × Eigentumsanteil × Faktor = Renta imputada

Beispiel (50 % Anteil):
95.000 € × 50 % × 1,1 % = 522,50 €

Schritt 4 — Steuersatz anwenden

Der Steuersatz richtet sich nach dem Wohnsitzland des Eigentümers:

Wohnsitzland Steuersatz
EU / EWR (z.B. Deutschland, Österreich) 19 %
UK / Schweiz / Drittstaaten 24 %
Renta imputada × Steuersatz = Modelo-210-Steuer

Wizard starten Fiscaro berechnet alles automatisch — Sie geben nur Katasterwert, Revisionsjahr und Wohnsitzland ein. Wizard starten →

Vollständiges Rechenbeispiel

Valor catastral:          95.000 €
Eigentumsanteil:          50 %
Anteiliger Katasterwert:  47.500,00 €
Faktor (Calvià 2017):     1,1 %
Renta imputada:           522,50 €
Steuersatz (EU):          19 %

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Steuerschuld pro Eigentümer:  99,28 €

Bei zwei Eigentümern zu je 50 % reicht jeder Eigentümer eine eigene Modelo 210 ein — jeweils über 99,28 €. Die Frist für das Steuerjahr 2025 ist der 31. Dezember 2026.

Fiscaro berechnet und erstellt beide Erklärungen in einem Durchgang — ab 59,95 € für zwei Eigentümer.

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Sonderfälle

Teiljahr (Kauf oder Verkauf im laufenden Jahr)

Wurde die Immobilie nicht das gesamte Jahr gehalten, wird die Renta imputada anteilig berechnet:

Renta imputada × (Tage Eigentum / 365) = anteilige Renta imputada

Beispiel: Kauf am 1. Juli → 184 Tage
522,50 € × (184 / 365) = 263,45 €
Steuer (19 %): 50,06 €

Mischnutzung (Eigennutzung + Vermietung)

Wird die Immobilie zeitweise vermietet und zeitweise selbst genutzt, gilt für die vermieteten Zeiträume die Besteuerung als Mieteinnahme und für die restlichen Tage die Eigennutzungsberechnung. Beide Zeiträume werden jeweils über ein eigenes Modelo 210 erklärt.

Mehr dazu: Modelo 210 vs. Mieteinnahmen →

Unterschiedliche Eigentumsanteile

Nicht alle Eigentümer müssen den gleichen Anteil halten. Die Berechnung erfolgt individuell:

Eigentümer A (70 %): 95.000 × 70 % × 1,1 % = 731,50 € → × 19 % = 138,99 €
Eigentümer B (30 %): 95.000 × 30 % × 1,1 % = 313,50 € → × 19 % = 59,57 €

Was wir in der Praxis sehen

Falscher Faktor: Viele Eigentümer verwenden pauschal 2,0 % — obwohl ihre Gemeinde den Katasterwert ab dem 01.01.2012 überprüft hat. Das verdoppelt die Bemessungsgrundlage unnötig.

Kaufpreis statt Katasterwert: Der Kaufpreis (Precio de compra) ist nicht der Katasterwert. Der Valor catastral liegt in der Regel bei 30–50 % des Marktpreises. Wer den Kaufpreis einsetzt, zahlt ein Vielfaches der tatsächlichen Steuer.

Nur eine Erklärung für zwei Eigentümer: Jeder Eigentümer reicht sein eigenes Modelo 210 ein — auch Ehepaare. Eine gemeinsame Erklärung gibt es beim IRNR nicht.

Was bedeutet das in der Praxis?

  • Die Eigennutzungssteuer liegt für die meisten EU-Eigentümer zwischen 50 € und 250 € pro Person und Jahr.
  • Die drei entscheidenden Variablen sind Katasterwert, Revisionsjahr und Wohnsitzland — alles andere ist fix.
  • Die Frist ist großzügig: Das Steuerjahr 2025 muss bis 31. Dezember 2026 erklärt werden.
  • Es gibt keinen Freibetrag und keinen Kostenabzug bei Eigennutzung (anders als bei Vermietung für EU-Bürger).
  • Nacherklärungen sind möglich, kosten aber mindestens 1 % Zuschlag pro Monat.

Eigennutzung vs. Vermietung

Kriterium Eigennutzung Vermietung
Bemessungsgrundlage Renta imputada (fiktiv) Tatsächliche Mieteinnahmen
Steuersatz EU 19 % 19 %
Steuersatz UK / CH 24 % 24 %
Frist 31.12. des Folgejahres (bis SJ 2025; ab SJ 2026: 1.4.–31.12.) Quartalsweise (20. nach Quartalsende)
Kostenabzug EU Nein Ja (Abschreibung, Reparaturen, Gemeindesteuer etc.)

Hinweis: Seit 2024 können Vermietungseinkünfte als jährliche Sammeldeklaration eingereicht werden — analog zur Eigennutzung.

Ausführlicher Vergleich: Modelo 210 vs. Mieteinnahmen →

Verwandte Fragen

Quellen

  • AEAT — Modelo 210: Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR), offizielle Formularbeschreibung
  • Ley del IRNR (Real Decreto Legislativo 5/2004) — Art. 24 Abs. 5 (unterstellte Einkünfte)
  • Dirección General del Catastro — Consulta de datos catastrales (catastro.meh.es)

Fazit

Die Eigennutzungssteuer für Nicht-Residenten ist eine einfache Berechnung: Katasterwert × Faktor × Steuersatz. Wer die drei Werte kennt, hat das Ergebnis in zwei Minuten. Fiscaro automatisiert den gesamten Prozess — von der Katasterwertabfrage bis zur fertigen Erklärung.

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Häufige Fragen zur Modelo 210 Eigennutzungsberechnung

Welchen Katasterwert nehme ich?

Maßgeblich ist der für das jeweilige Steuerjahr geltende Katasterwert — in der Praxis der Wert auf dem IBI-Bescheid des entsprechenden Jahres.

Was wenn ich keinen IBI-Bescheid habe?

Über das Catastro-Portal können Sie den Wert mit der Referencia Catastral abrufen. Die steht in der Escritura.

Muss ich die Berechnung selbst machen?

Nein. Fiscaro macht das automatisch — Sie geben Katasterwert, Revisionsjahr und Wohnsitzland ein, den Rest erledigt der Wizard.

Was kostet die Berechnung bei Fiscaro?

Der Rechner ist kostenlos. Die vollständige Erklärung inkl. Einreichung kostet ab 34,95 € pro Jahr und Eigentümer.

Gilt die gleiche Formel für alle Gemeinden in Spanien?

Ja — die Formel ist einheitlich nach IRNR. Was sich unterscheidet, ist der Faktor (1,1 % oder 2,0 %) je nach Revisionsjahr der Gemeinde.

Was ist, wenn mein Katasterwert sich geändert hat?

Nehmen Sie den Katasterwert des jeweiligen Steuerjahres — nicht den aktuellsten.

Gilt die Eigennutzungssteuer auch für Garagen und Stellplätze?

Ja — separate Katasterreferenzen haben einen eigenen Valor catastral und können eine eigene Steuerpflicht auslösen. Der Wert ist meist gering.

Was passiert wenn ich die Eigennutzungssteuer nicht erkläre?

Freiwillige Nacherklärung: 1 % Zuschlag pro Monat Verspätung — bis zu 12 % nach 12 Monaten. Ab dem 13. Monat: fix 15 % zuzüglich Verzugszinsen. Wer auf die AEAT wartet, riskiert zusätzlich formelle Sanktionen.


Weiterführende Artikel: Zurück zur Übersicht → · Rechner → · Modelo 210 vs. Mieteinnahmen →


Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche Beratung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für individuelle Steuerfragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Fiscaro übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden.

Hanns-Christopher Deppe

Hanns-Christopher Deppe

Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca

Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.

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