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Wie berechne ich Eigennutzungsanteil und Vermietungsanteil?

Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich nach Kalendertagen. Vermietungstage sind die Tage, an denen ein wirksamer Mietvertrag bestand und tatsächlich Mieteinnahmen erzielt wurden. Eigennutzungs- und Leerstandstage sind alle übrigen Besitztage im Kalenderjahr. Beispiel: Ein Eigentümer besitzt eine Immobilie das gesamte Jahr (365 Tage) und vermietet sie 90 Tage im Sommer. Vermietungsanteil: 90 Tage. Eigennutzungsanteil: 275 Tage. Für die 90 Vermietungstage werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert — als eigene Modelo-210-Erklärung mit Frist 1.–20. Januar des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Für die 275 Eigennutzungstage wird das imputierte Einkommen anteilig berechnet: Katasterwert × Imputationsfaktor × 275/365 × Steuersatz × Eigentumsanteil — als eigene Modelo-210-Erklärung mit Frist 31. Dezember des Folgejahres. Bei Miteigentum wird zusätzlich nach Eigentumsanteilen aufgeteilt: Jeder Miteigentümer erklärt seinen Anteil an den Mieteinnahmen und seinen Anteil am imputierten Einkommen. Zwei Erklärungen pro Eigentümer.

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Zum Thema in unserem Ratgeber

Modelo 210: Eigennutzung vs. Vermietung

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.