Nutzungsart

Was bedeutet Eigennutzung beim Modelo 210?

Eigennutzung im Sinne des IRNR bedeutet, dass die Immobilie dem Eigentümer oder dessen Angehörigen zur persönlichen Nutzung zur Verfügung steht — unabhängig davon, wie oft oder wie lange sie tatsächlich genutzt wird. Ein häufiger Irrtum: Viele Eigentümer glauben, dass keine Steuerpflicht entsteht, wenn sie die Immobilie nur zwei Wochen im Jahr nutzen oder gar nicht betreten. Das ändert an der steuerlichen Behandlung grundsätzlich nichts. Entscheidend ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die Verfügbarkeit — solange die Immobilie dem Eigentümer zur Disposition steht und nicht vermietet ist, gilt sie steuerlich in der Regel als eigengenutzt. Leerstand wird steuerlich grundsätzlich wie Eigennutzung behandelt. Eine Immobilie, die das gesamte Jahr leer steht, löst dasselbe imputierte Einkommen aus wie eine, die regelmäßig bewohnt wird. Die Formel, der Imputationsfaktor und der Steuersatz sind identisch. Die Abgrenzung zur Vermietung ist klar: Sobald die Immobilie gegen Entgelt an Dritte überlassen wird — sei es für eine Woche oder für zwölf Monate —, handelt es sich um Vermietung. Für die Vermietungsperiode werden die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert, nicht das imputierte Einkommen. Bei gemischter Nutzung innerhalb eines Jahres sind in der Regel zwei separate Erklärungen erforderlich. Die Einreichungsfrist für imputiertes Einkommen aus Eigennutzung oder Leerstand ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026).

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.