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Modelo 210 bei Eigennutzung — wie funktioniert das?

Wer seine spanische Immobilie selbst nutzt und nicht vermietet, zahlt Steuer auf das sogenannte imputierte Einkommen — einen fiktiven Ertrag, den das spanische Steuerrecht allein aus dem Besitz ableitet. Die Berechnung folgt einer festen Formel: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × Besitztage im Jahr / 365. Der Imputationsfaktor beträgt 1,1 %, wenn die Gemeinde ihre letzte allgemeine Katasterbewertung (Ponencia de Valores) ab dem 1. Januar 2012 durchgeführt hat, andernfalls 2,0 % (Rechtsgrundlage: DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4 — fester Stichtag, kein rollierender Zeitraum). Der Steuersatz beträgt 19 % für in der EU oder im EWR steuerlich Ansässige und 24 % für Drittstaatsangehörige. Ein Beispiel: Alleineigentümer, Katasterwert 150.000 €, Gemeinde mit Bewertung ab 2012, EU-Ansässiger, ganzjähriger Besitz. Imputiertes Einkommen: 150.000 × 1,1 % = 1.650 €. Steuer: 1.650 × 19 % = 313,50 €. Bei einem Drittstaatsangehörigen mit derselben Immobilie: 1.650 × 24 % = 396 €. Ein Werbungskostenabzug ist bei Eigennutzung grundsätzlich nicht möglich — weder für EU-Ansässige noch für Drittstaatsangehörige. Die Frist für die Einreichung ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Jeder Miteigentümer reicht eine eigene Erklärung anteilig ein.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.