Nutzungsart
Was ist der Unterschied zwischen Eigennutzung und Leerstand beim Modelo 210?
Steuerlich besteht grundsätzlich kein Unterschied. Sowohl die selbst genutzte als auch die leerstehende Immobilie lösen in der Regel imputiertes Einkommen aus — berechnet nach derselben Formel, mit demselben Imputationsfaktor und demselben Steuersatz. Der Grund: Das spanische Steuerrecht knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung an, sondern an die Verfügbarkeit. Solange die Immobilie dem Eigentümer zur Verfügung steht und nicht an Dritte vermietet ist, wird sie steuerlich in der Regel wie eigengenutzt behandelt — unabhängig davon, ob der Eigentümer tatsächlich darin wohnt. Beide Fälle verwenden dieselbe Berechnung: Katasterwert × Imputationsfaktor (1,1 % oder 2,0 % gemäß DA 55 LIRPF) × Steuersatz (19 % EU/EWR, 24 % Drittstaaten) × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Die Frist ist in beiden Fällen der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Der einzige praktische Unterschied liegt in der Beschreibung des Sachverhalts — nicht in der Berechnung oder der Steuerschuld. Für die AEAT ist die Immobilie entweder vermietet (dann werden Mieteinnahmen besteuert) oder nicht vermietet (dann wird imputiertes Einkommen besteuert). Eine dritte Kategorie gibt es nicht.
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→ Modelo 210 Eigennutzung berechnen: Schritt für SchrittVerwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.