Nutzungsart

Muss ich Modelo 210 einreichen wenn die Immobilie das ganze Jahr leer steht?

Grundsätzlich ja. Leerstand löst in der Regel dasselbe imputierte Einkommen aus wie Eigennutzung — die Steuerpflicht entsteht durch den Besitz, nicht durch die Nutzung. Das spanische Steuerrecht unterscheidet bei nicht vermieteten Immobilien grundsätzlich nicht zwischen Eigennutzung und Leerstand. In beiden Fällen wird das imputierte Einkommen nach derselben Formel berechnet: Katasterwert × Imputationsfaktor (1,1 % oder 2,0 % gemäß DA 55 LIRPF) × Steuersatz × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Viele Eigentümer erfahren davon erst Jahre nach dem Kauf — besonders wenn die Immobilie als Investition erworben wurde und noch nicht vermietet wird. Die Einreichungspflicht besteht in der Regel ab dem Tag der Eigentumsübertragung (Notartermin), unabhängig davon, ob die Immobilie jemals bezogen oder vermietet wurde. Die Frist ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Wer mehrere Jahre nicht eingereicht hat, kann die Erklärungen innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist mit Säumniszuschlägen nachholen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.