Modelo 210 Ratgeber
Modelo 210 nicht eingereicht — was jetzt? Fristen, Zuschläge, Lösung
Modelo 210 Frist verpasst? Sofort handeln. Säumniszuschläge verstehen, 25%-Rabatt nutzen und jetzt digital nachholen — ohne Gestor.
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Modelo 210 nicht eingereicht — was jetzt?
Die Kurzantwort
Wer die Modelo-210-Frist verpasst hat, ist nicht verloren — aber jeder weitere Monat kostet Geld. Die AEAT erhebt bei freiwilliger verspäteter Einreichung ohne vorherige Aufforderung einen Zuschlag von 1 % Grundzuschlag plus 1 zusätzlichen Prozentpunkt für jeden vollen Monat Verspätung (recargo por declaración extemporánea, Art. 27 LGT). Nach Ablauf von 12 Monaten beträgt der Zuschlag 15 % plus Verzugszinsen. Das Wichtigste: selbst einreichen, bevor die AEAT eine Aufforderung schickt — denn dann drohen zusätzlich Sanktionen.
Alle aktuellen Fristen im Überblick → Fristen-Übersicht
Auf einen Blick
- Frist verpasst → sofort einreichen, nicht abwarten — Zuschlag berechnen →
- Zuschlag: 1 % Grundzuschlag + 1 % je vollem Monat Verspätung, 15 % nach Ablauf von 12 Monaten
- 25 % Reduktion auf den Zuschlag möglich bei fristgerechter Zahlung von Steuer und Zuschlag (Art. 27.5 LGT)
- Kein AEAT-Bescheid erhalten → freiwillige Nachreichung regelmäßig ohne gesonderte Verspätungssanktion möglich
- AEAT-Bescheid erhalten → Asesor Fiscal einschalten
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Zwei Szenarien — und sie unterscheiden sich erheblich:
Szenario A: Noch kein Bescheid der AEAT Die AEAT hat sich noch nicht gemeldet. Das ist der günstige Fall. Wer jetzt selbst einreicht (declaración extemporánea voluntaria), zahlt nur den Säumniszuschlag — aber keine gesonderte Verspätungssanktion. Das Gesetz belohnt die freiwillige Nachholung ausdrücklich (Art. 27 LGT).
Szenario B: AEAT hat bereits eine Aufforderung geschickt Die AEAT hat das Versäumnis entdeckt und eine Liquidación oder ein Requerimiento zugeschickt. Jetzt ist die Selbsteinreichung keine freiwillige Nachholung mehr — es können zusätzlich steuerliche Sanktionen verhängt werden, deren Höhe vom Einzelfall abhängt. In diesem Szenario empfehlen wir die Einschaltung eines Asesor Fiscal. Die konkrete Antwortfrist steht im Bescheid selbst.
Wie hoch sind die Säumniszuschläge?
Die Zuschläge nach Art. 27 LGT (aktuelle Fassung nach Ley 11/2021):
| Zeitpunkt der Nachreichung | Zuschlag |
|---|---|
| Vor Ablauf des 1. vollen Monats | 1 % |
| Nach 1 vollem Monat | 2 % |
| Nach 2 vollen Monaten | 3 % |
| Nach 3 vollen Monaten | 4 % |
| … | … |
| Nach 11 vollen Monaten | 12 % |
| Nach Ablauf von 12 Monaten | 15 % + Verzugszinsen (intereses de demora) |
Wichtig: Der Zuschlag wird auf die Hauptsteuer berechnet — nicht auf den Kaufpreis oder den Katasterwert (valor catastral, Steuerwert der Immobilie laut spanischem Kataster).
Der 25%-Rabatt (Art. 27.5 LGT): Wer bei der verspäteten Einreichung die Hauptsteuer sofort vollständig zahlt und anschließend den Zuschlags-Bescheid der AEAT innerhalb der dort genannten Frist begleicht, erhält 25 % Reduktion auf den Zuschlag. Beide Zahlungen müssen fristgerecht erfolgen, damit der Rabatt greift. Bei einem Zuschlag von 200 € spart man damit 50 €.
Rechenbeispiel: Appartement in Santa Ponsa
Ein steuerlich in Österreich ansässiger Eigentümer hat für sein Appartement in Santa Ponsa (Calvià, Revision 2017 → Faktor 1,1 %) die Modelo-210-Frist für das Steuerjahr 2024 verpasst. Die Frist endete am 31. Dezember 2025 — er reicht im April 2026 nach, was einem Zuschlag von 4 % entspricht (1 % Grundzuschlag + 3 % für drei volle Monate Januar, Februar, März).
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Valor catastral | 180.000 € | — |
| Renta imputada (1,1 %) | 180.000 € × 1,1 % | 1.980 € |
| Steuer (19 %, EU/EWR-Ansässigkeit) | 1.980 € × 19 % | 376,20 € |
| Zuschlag 4 % | 376,20 € × 4 % | 15,05 € |
| Gesamt ohne Rabatt | 391,25 € | |
| Mit 25%-Rabatt auf Zuschlag | 15,05 € × 75 % = 11,29 € | 387,49 € |
Hätte er erst nach Ablauf von zwölf Monaten seit Fristende eingereicht — also praktisch ab Anfang 2027 —, läge der Zuschlag bei 15 % = 56,43 €; zusätzlich fallen Verzugszinsen ab dem Tag nach Ablauf dieser zwölf Monate an. Jeder Monat kostet bares Geld.
Hinweis: Neue Fristen ab Steuerjahr 2026
Für Steuerjahre bis einschließlich 2025 gelten die bisherigen Fristen: Eigennutzung bis 31. Dezember des Folgejahres, gruppierte Vermietung grundsätzlich 1.–20. Januar des Folgejahres.
Ab Steuerjahr 2026 ändern sich die Fristen durch Orden HAC/623/2026: Für Renta imputada (Eigennutzung) läuft die Frist vom 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres; für Vermietungseinkünfte mit Zahlung gilt künftig grundsätzlich 1.–20. April des Folgejahres. Für Altfälle aus Steuerjahren bis 2025 gelten weiterhin die bisherigen Fristen.
Was wir in der Praxis sehen
Bei Fiscaro kommen Eigentümer aus zwei Gründen mit versäumter Frist zu uns: Entweder haben sie die Steuerpflicht nicht gekannt — das ist der häufigste Fall, besonders bei Eigentümern, die ihre Mallorca-Immobilie ausschließlich selbst nutzen und nie vermieten. Oder sie wussten von der Pflicht, haben aber jedes Jahr die Abgabe aufgeschoben.
Im Südwesten Mallorcas — Port d'Andratx, Bendinat, Calvià — beobachten wir regelmäßig einen dritten Auslöser: den bevorstehenden Verkauf der Immobilie. Spätestens beim Verkauf fallen fehlende Steuerjahre auf, weil Käufer, Anwälte, Banken oder Gestorías die steuerliche Historie prüfen. Plötzlich müssen mehrere Modelo-210-Erklärungen in wenigen Tagen nachgeholt werden — unter Zeitdruck, kurz vor dem Notartermin.
Das ist lösbar — aber es kostet Nerven und Zeit, die man nicht hat. Wer heute einreicht, vermeidet diesen Stress.
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Was bedeutet das konkret für Sie?
Wenn Sie noch keinen AEAT-Bescheid erhalten haben:
- Sofort einreichen — jeder weitere volle Monat erhöht den Zuschlag
- Freiwillige Nachholung schützt regelmäßig vor gesonderten Verspätungssanktionen
- Hauptsteuer sofort zahlen und Zuschlags-Bescheid fristgerecht begleichen → 25%-Rabatt sichern
- Mehrere fehlende Jahre: chronologisch einreichen — so bleiben Berechnung, Zahlungen und Nachweise übersichtlich
Wenn Sie bereits einen AEAT-Bescheid erhalten haben:
- Nicht ignorieren — das verschlimmert die Situation
- Asesor Fiscal einschalten, bevor Sie zahlen
- Die konkrete Antwortfrist steht im Bescheid
Wenn der Verkauf Ihrer Immobilie bevorsteht:
- Checkliste nach Immobilienkauf →
- Alle fehlenden Steuerjahre vor dem Notartermin klären
- Säumniszuschläge einplanen
- Frühzeitig einreichen: AEAT-Bearbeitungszeiten können Wochen dauern
Welche Jahre müssen nachgeholt werden?
Die AEAT kann in der Regel vier Jahre ab dem Tag nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist prüfen (Art. 66 und 67 LGT). Welche Steuerjahre noch offen sind, hängt von Einkunftsart und der konkreten Frist ab. Im Jahr 2026 können — je nach Fall — auch ältere Jahre als 2022 noch relevant sein, wenn deren Einreichungsfrist entsprechend spät endete. Prüfen Sie deshalb jedes fehlende Jahr anhand seiner konkreten Frist.
Korrekte Reihenfolge: ältestes Jahr zuerst — so bleiben Berechnung, Zahlungen und Nachweise übersichtlich.
Modelo 210 nachreichen: Checkliste
- Fehlende Steuerjahre identifizieren und konkrete Fristen prüfen
- IBI-Bescheid mit Valor catastral und Año de revisión bereithalten
- NIE (Número de Identidad de Extranjero, spanische Ausländeridentifikationsnummer) und Referencia Catastral parat haben
- Szenario prüfen: AEAT-Bescheid ja/nein?
- Einreichen — ältestes Jahr zuerst
- Hauptsteuer sofort zahlen → 25%-Rabatt auf Zuschlag sichern
FAQ
Kann die AEAT mich zwingen, für mehr als 4 Jahre nachzureichen? In der Regel greift die steuerliche Verjährungsfrist (prescripción) nach vier Jahren ab dem Tag nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist (Art. 66 und 67 LGT). Ausnahmen gibt es bei Steuerbetrug oder absichtlicher Verschleierung — das ist bei versehentlich vergessenen Modelo-210-Erklärungen typischerweise nicht der Fall.
Ich habe mehrere fehlende Jahre — muss ich alle auf einmal einreichen? Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Jedes Steuerjahr ist eine separate Erklärung. Chronologisch vorgehen — so bleiben Berechnung, Zahlungen und Nachweise übersichtlich.
Was kostet mich die verspätete Einreichung bei Fiscaro? Der Fiscaro-Preis richtet sich nach Eigentumsform und Anzahl der Eigentümer — nicht nach der Verspätung. Die Zuschläge zahlen Sie direkt an die AEAT. Fiscaro berechnet keine Aufschläge für verspätete Jahre.
Ich habe nie eine Modelo 210 eingereicht, aber auch nie vermietet. Muss ich trotzdem? Ja. Auch selbst genutzte Immobilien von Nicht-Residenten unterliegen der jährlichen Modelo-210-Pflicht auf die Renta imputada (fiktives Einkommen aus der potenziellen Nutzung der Immobilie). Bei Verkauf der Immobilie ändert sich die Art der Erklärung — neben einer möglichen Erklärung des Veräußerungsgewinns können für den Zeitraum bis zur Übertragung noch anteilige Verpflichtungen bestehen. In Verkaufsfällen sollte die Situation gesondert geprüft werden.
Muss ich einen Anwalt oder Steuerberater einschalten? Solange kein AEAT-Bescheid vorliegt, ist das für Standardfälle nicht notwendig. Bei Bescheid, mehreren Eigentümern mit komplexer Struktur oder Unklarheiten beim Valor catastral empfehlen wir die Rücksprache mit einem Asesor Fiscal.
Weitere häufige Fehler beim Modelo 210: → Die 12 häufigsten Fehler beim Modelo 210
Quellen
- Art. 27 LGT (Ley General Tributaria, Ley 58/2003) — Säumniszuschläge und freiwillige Nachholung
- Art. 66 und 67 LGT — Verjährungsfristen
- Ley 11/2021 — Reform der Säumniszuschläge (lineares System)
- Orden HAC/623/2026 — Neue Fristen ab Steuerjahr 2026
- AEAT: Modelo 210 — IRNR, Nicht-Residente ohne Betriebsstätte
Fazit
Frist verpasst ist kein Drama — aber abwarten macht es teurer. Wer noch keinen AEAT-Bescheid hat, kann heute einreichen, nur den Zuschlag zahlen und mit dem 25%-Rabatt sogar etwas sparen. Wer wartet, zahlt jeden vollen Monat mehr. Nach Ablauf von zwölf Monaten wird es deutlich teurer.
Die Modelo 210 für versäumte Steuerjahre reichen Sie über Fiscaro ein — inklusive automatischer Zuschlagsberechnung, ohne Gestor, in unter 30 Minuten. → Jetzt nachholen

Hanns-Christopher Deppe
Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca
Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.
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