Modelo 210 Ratgeber

Modelo 210 Frist verpasst: Was jetzt zu tun ist und was es kostet

Modelo 210 Frist verpasst? Kein Grund zur Panik. Was jetzt passiert, welche Zuschläge drohen und wie du die Situation mit Fiscaro schnell in Ordnung bringst.

Hanns-Christopher DeppeAktualisiert: Juni 2026

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Modelo 210 Ratgeber

Die Frist für die Modelo 210 ist abgelaufen — und die Erklärung ist noch nicht eingereicht. Ob vergessen, übersehen oder schlicht nicht gewusst: Das passiert häufiger als gedacht. Bei Fiscaro sehen wir regelmäßig, dass Eigentümer ihre Steuerpflicht erst Jahre später entdecken, beispielsweise im Rahmen steuerlicher Prüfungen oder bei der Vorbereitung eines Verkaufs.

Die gute Nachricht: Wer die Modelo 210 verspätet einreicht oder nachträglich nacherklären möchte, ist in einer deutlich besseren Position als jemand, den die AEAT von sich aus aufgreift. Dieser Artikel erklärt, was jetzt konkret passiert, welche Säumniszuschläge drohen und wie du die Situation so schnell und günstig wie möglich bereinigst.

Modelo 210 Frist verpasst — was jetzt?

Wenn du die Modelo-210-Frist verpasst hast, die Erklärung vergessen hast oder sie nachträglich einreichen möchtest, solltest du so schnell wie möglich freiwillig nacherklären. Wer die Modelo 210 verspätet abgibt oder zu spät einreicht, kann Zuschläge deutlich begrenzen und formelle Sanktionen in der Regel vollständig vermeiden — sofern er selbst aktiv wird, bevor die AEAT das Verfahren einleitet.

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Was passiert, wenn die Modelo-210-Frist verstrichen ist?

Die Kurzantwort

Situation Was droht
Du reichst freiwillig nach Gestaffelte Säumniszuschläge (recargos), keine Strafe
Die AEAT findet dich zuerst Formelle Sanktionen + Zinsen + mögliche Nachforderung
Mehrere Jahre offen Jedes Jahr wird separat behandelt

Der entscheidende Unterschied: Wer selbst nacherklärt, greift den gesetzlichen Regelungen zur freiwilligen Nacherklärung (Art. 27 LGT — Ley General Tributaria). In diesem Fall fällt keine formelle Strafe (sanción) an — nur der Säumniszuschlag und ggf. Zinsen. Wer wartet, bis die AEAT das Versäumnis aufdeckt, riskiert zusätzlich eine formelle Sanktion.

Regel Nummer eins: So schnell wie möglich selbst aktiv werden.

Was sind Säumniszuschläge und wie hoch sind sie?

Der Säumniszuschlag (recargo por presentación extemporánea) richtet sich nach Art. 27 LGT in der seit der Reform durch Ley 11/2021 geltenden Fassung. Das frühere Stufensystem (5/10/15/20 %) wurde durch ein lineares System ersetzt, das für Steuerpflichtige in der Regel günstiger ist:

  • 1 % für den ersten Monat, plus 1 % für jeden weiteren vollen Monat Verspätung — bis zu 12 Monaten
  • Ab 12 Monate: Zuschlag von 15 % — zusätzlich können Verzugszinsen anfallen

Das bedeutet: Wer 3 Monate zu spät einreicht, zahlt 3 % Zuschlag. Wer 6 Monate zu spät ist, zahlt 6 %. Die Zuschläge wachsen also mit jedem weiteren Monat — ein weiterer Grund, nicht zu warten.

Tipp: 25 % Rabatt bei zügiger Zahlung Nach Art. 27.5 LGT wird der Zuschlag um 25 % reduziert, wenn die Hauptsteuer vollständig und der verbleibende Zuschlag fristgerecht nach Erhalt des AEAT-Bescheids bezahlt werden. Die Reduktion ist nicht automatisch — sie setzt die fristgerechte Zahlung voraus. Das lohnt sich — gerade bei mehreren offenen Jahren.

Wichtig: Diese Zuschläge berechnen sich auf die Hauptsteuer — nicht auf den Immobilienwert oder den Kaufpreis. Bei einer typischen Eigennutzungs-Steuer von etwa 150–300 € ist der absolute Zuschlag entsprechend überschaubar, solange man zeitnah handelt.

Und: Bei freiwilliger Nacherklärung nach Art. 27 LGT fällt keine formelle Sanktion (sanción) an. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einem von der AEAT eingeleiteten Verfahren.

Was kostet mich die Verspätung konkret?

Ein Rechenbeispiel für einen typischen Eigennutzungsfall auf Mallorca:

Beispiel: Ferienwohnung in Calvià, 1 Eigentümer (EU), Eigennutzung

  • Valor catastral (Katasterwert, aus dem IBI-Bescheid): 80.000 €
  • Año de revisión (Jahr der letzten Katasterwert-Revision): 2017 → Faktor 1,1 %
  • Bemessungsgrundlage: 80.000 € × 1,1 % = 880 €
  • Steuersatz: 19 % (EU-Eigentümer)
  • Hauptsteuer: 167,20 €
Verspätung Zuschlag (1 % pro Monat) Gesamtzahlung
1 Monat 1 % = 1,67 € 168,87 €
3 Monate 3 % = 5,02 € 172,22 €
6 Monate 6 % = 10,03 € 177,23 €
12 Monate 12 % = 20,06 € 187,26 €
Über 12 Monate 15 % = 25,08 € + ggf. Zinsen ab 192,28 €

Die Zuschläge sind also verkraftbar — solange man jetzt handelt und nicht noch weitere Jahre verstreichen lässt. Die meisten Eigentümer überschätzen die Kosten einer verspäteten Erklärung deutlich: In vielen Eigennutzungsfällen liegen Steuer und Zuschlag zusammen unter 250 €.

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Mehrere Jahre offen — was dann?

Bei Fiscaro sehen wir häufig, dass Eigentümer beim ersten Kontakt nicht nur ein Jahr, sondern zwei bis fünf Jahre offen haben. Das passiert besonders oft, wenn die Immobilie kurz nach dem Kauf nicht weiter betreut wurde oder der Notar beim Kauf keine vollständige Steuerberatung geleistet hat.

In diesem Fall gilt:

  • Jedes offene Jahr wird separat nacherklärt und separat berechnet
  • Der Zuschlag richtet sich für jedes Jahr nach der jeweiligen Verspätungsdauer (1 % pro Monat, ab 12 Monate 15 %)
  • Die Hauptsteuer kann sich durch geänderte Katasterwerte von Jahr zu Jahr unterscheiden

Beispiel bei 3 offenen Jahren (Eigennutzung, 1 Eigentümer):

  • Hauptsteuer je Jahr: ~167 €
  • Zuschläge gestaffelt nach Verspätungsdauer
  • Fiscaro-Preis: 34,95 € pro Jahr und Eigentümer — bei 3 offenen Jahren also 3 × 34,95 € = 104,85 € (1 Eigentümer)

Das macht die Situation überschaubar: Selbst bei mehreren offenen Jahren ist der Gesamtbetrag für Standardfälle deutlich niedriger als viele Eigentümer befürchten.

Was passiert, wenn die AEAT zuerst handelt?

Die AEAT hat ein eigenes Verfahren zur Regularisierung ausbleibender IRNR-Erklärungen. Wenn die Behörde ein Versäumnis aufdeckt, bevor du selbst aktiv wirst:

  • Formelle Sanktionen (sanciones) nach den einschlägigen LGT-Vorschriften — deren Höhe vom Einzelfall, dem Verfahrensstand und möglichen Reduktionen abhängt
  • Verzugszinsen auf die ausstehende Steuer
  • Verwaltungsaufwand durch das Verfahren

Das ist deutlich teurer als die freiwillige Nacherklärung. Deshalb: Nicht abwarten.

Wie reiche ich rückwirkend nach?

Option 1: Selbst einreichen

Du brauchst für jedes offene Jahr:

  • NIE (Número de Identidad de Extranjero, spanische Ausländeridentifikationsnummer)
  • Digitales Zertifikat oder Cl@ve-Zugang
  • Den korrekten Katasterwert aus dem IBI-Bescheid (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, spanische Grundsteuer)
  • Das richtige Formular (Modelo 210) mit korrektem Steuerjahr

Der Aufwand ist nicht gering — und Fehler bei der Berechnung oder beim Formular können das Problem verschlimmern statt lösen.

Mehr dazu: Modelo 210 selber machen

Option 2: Gestoría oder Steuerberater

Eine Gestoría (spanisches Verwaltungsdienstleistungsbüro) oder ein asesor fiscal übernimmt die Nacherklärung für dich. Typische Kosten: 200–400 € pro Erklärung — bei mehreren offenen Jahren entsprechend multipliziert, basierend auf unseren Marktbeobachtungen auf Mallorca und den Angeboten verschiedener Gestorías.

Option 3: Fiscaro

Fiscaro führt dich durch alle offenen Jahre in einem geführten Online-Prozess — korrekt, fristgerecht und zum Festpreis. Kein Spanisch nötig, kein Behördenstress.

Fiscaro-Preise (Eigennutzung, zum aktuellen Festpreis):

  • 1 Eigentümer: 34,95 € pro Jahr
  • 2 Eigentümer: 59,95 € pro Jahr

Den aktuellen Preis für deine genaue Konstellation zeigt dir der Rechner in wenigen Sekunden.

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Für wen ist welche Option sinnvoll?

Selbst einreichen, wenn …

  • ✅ du NIE, Cl@ve/Zertifikat und Katasterwert griffbereit hast
  • ✅ nur 1 offenes Jahr vorliegt
  • ✅ du sicher mit dem AEAT-Portal umgehst
  • ⚠️ Fehlerrisiko liegt bei dir

Gestoría, wenn …

  • ✅ deine Situation komplex ist (Vermietung, mehrere Immobilien, Sonderfälle)
  • ✅ du persönliche Beratung willst
  • ⚠️ Bei mehreren offenen Jahren und mehreren Eigentümern wird es schnell teuer

Fiscaro, wenn …

  • ✅ Standardfall: Eigennutzung oder Vermietung
  • ✅ ein oder mehrere Jahre offen
  • ✅ du es schnell, korrekt und günstig erledigen willst
  • ✅ keine Lust auf Spanisch und Behördenportal

Häufige Fragen

Wie lange kann die AEAT rückwirkend Steuern einfordern? Die Verjährungsfristen hängen vom Einzelfall ab und können je nach Konstellation variieren. Im Allgemeinen gilt im spanischen Steuerrecht eine allgemeine Verjährungsfrist, nach der die AEAT Nachforderungen stellen kann. Lass dich im Zweifel von einem Fachmann beraten — generelle Aussagen zur Verjährung sind ohne Kenntnis des Einzelfalls nicht seriös möglich.

Muss ich für jedes offene Jahr ein eigenes Formular einreichen? Ja. Jedes Steuerjahr wird separat erklärt — jede Erklärung hat ihre eigene Fälligkeit und ihren eigenen Zuschlag.

Was passiert, wenn ich die Immobilie verkaufe und offene Jahre habe? Beim Verkauf behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen über das Modelo 211 an die AEAT ab. Offene Modelo-210-Erklärungen aus Vorjahren sind davon getrennt — sie müssen separat geregelt werden. Offene Steuerschulden können steuerliche Prüfungen oder Nachfragen im Zusammenhang mit dem Verkauf auslösen. Es empfiehlt sich daher, die Situation vor dem Verkauf zu bereinigen.

Kann Fiscaro auch für UK- oder Schweizer Eigentümer nachreichen? Ja. Für Eigentümer außerhalb von EU und EWR — darunter das Vereinigte Königreich und die Schweiz — gilt derzeit ein Steuersatz von 24 % statt 19 %. Fiscaro berücksichtigt die unterschiedlichen Steuersätze je nach Wohnsitzland.

Was ist, wenn ich gar keine IBI-Bescheide mehr habe? Der Katasterwert kann in vielen Fällen über das spanische Katasteramt (Dirección General del Catastro) oder mithilfe vorhandener Steuerunterlagen ermittelt werden. Die konkrete Abrufbarkeit hängt von den jeweiligen Zugangsrechten ab. Fiscaro hilft dir dabei, die richtigen Grundlagen für die Berechnung zu finden.

Fazit: Jetzt handeln ist immer günstiger als warten

Die Modelo-210-Frist ist verstrichen — das lässt sich nicht rückgängig machen. Was sich beeinflussen lässt, ist, wann du aktiv wirst. Jeder weitere Monat erhöht den Zuschlag, und jedes weitere Jahr erhöht das Risiko, dass die AEAT das Verfahren selbst einleitet — mit deutlich höheren Kosten.

Der einfachste Schritt jetzt: Berechne deine offene Steuer und den Zuschlag — das dauert zwei Minuten.

Jetzt noch heute nacherklären — bevor es teurer wird. → Steuer und Zuschlag berechnen

Verwandte Fragen

Quellen

  • Agencia Tributaria (AEAT): Instrucciones Modelo 210 → sede.agenciatributaria.gob.es
  • Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes (IRNR) — aktuelle Fassung → boe.es
  • Ley General Tributaria (LGT), Art. 27 — Recargos por declaración extemporánea → boe.es
  • Dirección General del Catastro — Valor catastral → sedecatastro.gob.es
Hanns-Christopher Deppe

Hanns-Christopher Deppe

Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca

Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.

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