Fristen
Was ist der Recargo beim Modelo 210?
Recargo ist der spanische Begriff für den Säumniszuschlag, der bei verspäteter freiwilliger Einreichung des Modelo 210 anfällt. Er ist geregelt in Art. 27 der Ley General Tributaria (LGT). Das Schema ist klar gestaffelt: Für jeden angefangenen Monat Verspätung nach dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum fällt ein Zuschlag von 1 % der Steuerschuld an — maximal für zwölf Monate. Ab dem dreizehnten Monat Verspätung steigt der Zuschlag auf einen fixen Satz von 15 % der Steuerschuld, zuzüglich Verzugszinsen (intereses de demora) ab diesem Zeitpunkt. Ein Beispiel: Die Steuerschuld für imputierte Einkünfte des Steuerjahres 2024 beträgt 250 €, fällig am 31. Dezember 2025. Wird die Erklärung am 15. März 2026 eingereicht — also knapp drei Monate zu spät — beträgt der Recargo 3 % von 250 € = 7,50 €. Gesamtzahlung: 257,50 €. Wird dieselbe Erklärung erst im Juli 2027 eingereicht — also 19 Monate zu spät — greift der 15 %-Satz: 37,50 € Zuschlag, plus die seit dem 13. Monat aufgelaufenen Verzugszinsen. Wichtig: Der Recargo gilt nur bei freiwilliger Nacheinreichung. Wird die Nichteinreichung von der AEAT festgestellt, bevor der Eigentümer selbst aktiv wird, greifen stattdessen die Sanktionen des Art. 191 LGT — mindestens 50 % der Steuerschuld. Der Unterschied ist erheblich: 3 % Recargo nach drei Monaten versus 50 % Sanktion bei AEAT-Feststellung. Der Recargo wird auf die tatsächliche Steuerschuld aufgeschlagen, nicht auf einen fiktiven Grundbetrag. Er wird bei der Einreichung automatisch berechnet — die AEAT addiert ihn zum fälligen Betrag. Für die Praxis bedeutet das: Wer die Frist verpasst hat, sollte so schnell wie möglich einreichen. Jeder Monat kostet 1 % der Steuerschuld. Bei typischen Beträgen von 200 € bis 500 € für imputierte Einkünfte bedeutet das 2 € bis 5 € pro Monat — ein überschaubarer Betrag, der allerdings vermeidbar wäre.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.