Fristen

Was sind die Sanktionen bei Nichteinreichung des Modelo 210?

Die Sanktionen bei Nichteinreichung des Modelo 210 richten sich danach, ob der Eigentümer selbst aktiv wird oder ob die AEAT die Nichteinreichung feststellt. Bei freiwilliger verspäteter Einreichung greifen die Säumniszuschläge (Recargos) des Art. 27 LGT: 1 % pro angefangenem Monat bis 12 Monate Verspätung, danach 15 % plus Verzugszinsen. Das sind keine Sanktionen im eigentlichen Sinne, sondern Zuschläge — und sie sind vergleichsweise milde. Bei Feststellung durch die AEAT — also wenn die Behörde die Nichteinreichung von sich aus entdeckt — greifen die Sanktionen des Art. 191 LGT. Die Staffelung ist deutlich schärfer: Bei leichter Fahrlässigkeit (infracción leve) beträgt die Mindeststrafe 50 % der nicht gezahlten Steuer. Bei schwerer Fahrlässigkeit (infracción grave) liegt die Sanktion zwischen 50 % und 100 %. Bei Vorsatz oder besonders schweren Fällen (infracción muy grave) kann sie 100 % bis 150 % der Steuerschuld erreichen. Zusätzlich zu den Sanktionen fallen Verzugszinsen (intereses de demora) an — berechnet ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Steuer bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum. Bei einer typischen Steuerschuld von 300 € für imputierte Einkünfte bedeutet das: Bei AEAT-Feststellung nach drei Jahren mindestens 150 € Sanktion (50 %) plus Verzugszinsen für drei Jahre — insgesamt deutlich über 450 €. Bei freiwilliger Nacheinreichung nach drei Monaten dagegen nur 9 € Zuschlag (3 %) — insgesamt 309 €. Die AEAT kann zur Beitreibung offener Steuerschulden auch Vollstreckungsmaßnahmen einleiten — einschließlich der Pfändung von Bankkonten in Spanien und, in letzter Konsequenz, der Eintragung einer Steuerforderung auf die Immobilie selbst. Die Schlussfolgerung ist eindeutig: Freiwillige verspätete Einreichung mit Recargo ist in jedem Fall günstiger als Abwarten. Wer offene Erklärungen hat, sollte diese mit einem Gestor oder Asesor Fiscal zeitnah nachholen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.