Fristen
Was passiert wenn ich die Frist für das Modelo 210 verpasse?
Die Konsequenzen hängen davon ab, ob Sie selbst aktiv werden oder ob die AEAT Sie zuerst findet. Bei freiwilliger verspäteter Einreichung — also wenn Sie die Erklärung nachreichen, bevor die AEAT von sich aus tätig wird — greifen die Säumniszuschläge des Art. 27 LGT. Das Schema ist eindeutig: 1 % pro angefangenem Monat Verspätung für die ersten zwölf Monate. Ab dem dreizehnten Monat steigt der Zuschlag auf einen fixen Satz von 15 % der Steuerschuld, zuzüglich Verzugszinsen (intereses de demora) ab diesem Zeitpunkt. Konkret: Wer eine Steuerschuld von 300 € hat und drei Monate zu spät einreicht, zahlt 9 € Zuschlag — insgesamt 309 €. Wer 18 Monate zu spät einreicht, zahlt 45 € Zuschlag (15 %) plus die bis dahin aufgelaufenen Verzugszinsen. Das ist ärgerlich, aber überschaubar. Ganz anders sieht es aus, wenn die AEAT die Nichteinreichung selbst feststellt. Dann greifen nicht die Zuschläge des Art. 27, sondern die Sanktionen des Art. 191 LGT. Die Mindeststrafe bei leichter Fahrlässigkeit beträgt 50 % der nicht gezahlten Steuer. Bei schwerer Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Sanktion auf 100 % bis 150 % steigen — jeweils zuzüglich Verzugszinsen ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum. Bei derselben Steuerschuld von 300 € kann das bei AEAT-Feststellung bedeuten: 150 € Sanktion (50 %) plus Zinsen — statt 9 € Zuschlag bei Selbstanzeige nach drei Monaten. Die AEAT hat Zugriff auf Kataster- und Grundbuchdaten und kann Immobilienbesitz Nichtresidenten zuordnen. Der internationale Informationsaustausch mit EU-Staaten und zahlreichen Drittstaaten macht eine Zuordnung technisch möglich. Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Wer die Frist verpasst hat, sollte die Erklärung sofort nachholen. Jeder Monat, in dem man wartet, kostet 1 % — und das Risiko einer AEAT-Feststellung mit deutlich höheren Sanktionen bleibt bestehen. Ein Gestor oder Asesor Fiscal kann die Nacheinreichung in kurzer Zeit erledigen.
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→ Modelo 210 Frist verpasst: Was jetzt zu tun istVerwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.