Fristen

Kann ich ein versäumtes Modelo 210 nachträglich einreichen?

Ja — innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist kann ein versäumtes Modelo 210 jederzeit nachgereicht werden. Der Vorgang ist identisch mit einer regulären Einreichung: Das Modelo 210 wird für das jeweilige Steuerjahr ausgefüllt, der Recargo (Säumniszuschlag) wird automatisch berechnet, und der Gesamtbetrag — Steuerschuld plus Recargo — wird in einem Schritt bezahlt. Der Recargo beträgt 1 % pro angefangenem Monat Verspätung für die ersten zwölf Monate. Ab dem dreizehnten Monat steigt er auf 15 % der Steuerschuld plus Verzugszinsen. Wichtig: Da die Nacheinreichung freiwillig erfolgt (vor einer AEAT-Prüfung), greifen keine Sanktionen nach Art. 191 LGT — ausschließlich die Recargos des Art. 27. Ein Beispiel: Ein Eigentümer hat das Steuerjahr 2023 nicht erklärt (fällig am 31. Dezember 2024). Er reicht im Mai 2025 nach — fünf Monate zu spät. Bei einer Steuerschuld von 280 € beträgt der Recargo 5 % = 14 €. Gesamtzahlung: 294 €. Für Eigentümer, die mehrere Jahre nicht eingereicht haben, empfiehlt sich eine strukturierte Nachholung: alle offenen Steuerjahre in einem Durchgang einreichen. Die Recargos werden für jedes Steuerjahr separat berechnet, basierend auf dem jeweiligen Verspätungszeitraum. Ein strategischer Hinweis, der besonders für Mallorca-Eigentümer relevant ist: Beim Immobilienverkauf prüft der Notar oder der Käufer-Anwalt häufig, ob die Steuern korrekt abgeführt wurden. Offene Modelo-210-Erklärungen können den Verkauf verzögern oder erschweren — und die 3 %-Retención beim Verkauf (Modelo 211) wird nicht gegen offene IRNR-Schulden verrechnet. Der Ablauf über Fiscaro: Die Plattform unterstützt die Nacheinreichung für zurückliegende Steuerjahre. Der Wizard führt durch die relevanten Angaben, berechnet die Steuer nach den für das jeweilige Steuerjahr geltenden Regelungen und ermittelt den Recargo automatisch. Die Einreichung und Zahlung erfolgen wie bei einer regulären Erklärung in einem Schritt.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.