Fristen
Wie weit kann man das Modelo 210 rückwirkend einreichen?
Innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren kann das Modelo 210 jederzeit nachgereicht werden. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag nach dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum. Für imputierte Einkünfte des Steuerjahres 2021 (fällig am 31. Dezember 2022) endet die Verjährung am 31. Dezember 2026. Für Mieteinnahmen des Steuerjahres 2021 (fällig am 20. Januar 2022) endet die Verjährung am 20. Januar 2026. Differenziert nach Einkunftsart: Eigennutzung/Leerstand: Steuerjahr 2022 verjährt am 31.12.2026 (Fälligkeit war 31.12.2023, plus 4 Jahre). Mieteinnahmen: Steuerjahr 2022 verjährt am 20.01.2027 (Fälligkeit war 20.01.2023, plus 4 Jahre). Im Jahr 2026 können die Steuerjahre 2022 bis 2025 somit noch nachgereicht werden. Für 2021 ist die Frist je nach Einkunftsart bereits abgelaufen oder kurz davor. Bei freiwilliger Nacheinreichung fallen Säumniszuschläge nach Art. 27 LGT an — aber keine Sanktionen. Das ist der entscheidende Unterschied: Wer selbst aktiv wird, zahlt maximal 15 % Zuschlag plus Verzugszinsen. Wer wartet, bis die AEAT von sich aus prüft, riskiert Sanktionen von 50 % bis 150 % der Steuerschuld nach Art. 191 LGT. Die AEAT hat Zugriff auf Katasterdaten und Grundbuchauszüge und kann den Immobilienbesitz Nichtresidenten zuordnen. Der automatische Informationsaustausch mit der Mehrheit der EU-Staaten und vielen Drittstaaten macht eine Identifizierung technisch möglich. Das Risiko ist real — auch wenn die Prüfhäufigkeit bei kleinen Steuerschulden geringer sein mag. Strategisch betrachtet: Wer mehrere Jahre nicht eingereicht hat, sollte die Nacherklärung strukturiert angehen. Das bedeutet: alle offenen Jahre in einem Durchgang einreichen, Säumniszuschläge einkalkulieren, Gesamtbetrag auf einmal zahlen. Ein erfahrener Gestor oder Asesor Fiscal kann die offenen Erklärungen effizient abarbeiten und die Zuschläge vorab berechnen. Ein häufiger Auslöser für Nacheinreichungen: Der Eigentümer möchte seine spanische Immobilie verkaufen und der Notar oder Käufer fragt nach dem Nachweis der Steuerzahlungen. Offene Erklärungen können den Verkaufsprozess verzögern. Für Steuerjahre ab 2026 verschieben sich die Fälligkeitsdaten — und damit die Verjährungsfristen — entsprechend der Orden HAC/623/2026.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.