Berechnung
Wie berechnet sich die Nichtresidentensteuer in Spanien?
Die Berechnung hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Bei Eigennutzung oder Leerstand wird ein fiktives Einkommen besteuert — die sogenannte Renta imputada. Die Formel: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Der Imputationsfaktor beträgt nach aktueller AEAT-Regelung (DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4) 1,1 %, wenn die Katasterrevision der Gemeinde ab dem 01.01.2012 wirksam wurde, andernfalls grundsätzlich 2,0 %. Der Steuersatz liegt bei 19 % für in der EU oder im EWR steuerlich Ansässige und bei 24 % für übrige. Beispiel: Katasterwert 200.000 €, Imputationsfaktor 1,1 %, EU-/EWR-Ansässiger, Alleineigentümer, ganzes Jahr. Bemessungsgrundlage: 200.000 × 1,1 % = 2.200 €. Steuer: 2.200 × 19 % = 418 €. Einreichungsfrist für das Steuerjahr 2025: 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Ab dem Steuerjahr 2026 gilt nach aktueller AEAT-Regelung (Orden HAC/623/2026) ein geänderter Fristbeginn ab 1. April des Folgejahres. Bei Vermietung werden grundsätzlich die tatsächlichen Bruttomieteinnahmen besteuert. EU-/EWR-Ansässige können direkt mit der Vermietung verbundene und zeitanteilig auf die Vermietungsperiode entfallende Werbungskosten abziehen und zahlen 19 % auf den Nettobetrag. Für außerhalb der EU/des EWR Ansässige gilt nach aktueller Gesetzeslage kein Abzug — 24 % auf die Bruttoeinnahmen.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.