Berechnung

Wie berechnet sich das Modelo 210 bei Vermietung?

Die Bemessungsgrundlage sind grundsätzlich die tatsächlichen Bruttomieteinnahmen des Steuerjahres. Für EU-/EWR-Ansässige: Abzugsfähig sind die direkt mit der Vermietung verbundenen und zeitanteilig auf die Vermietungsperiode entfallenden Werbungskosten. Der Steuersatz von 19 % wird auf den Nettobetrag nach Abzug angewandt. Beispiel: 20.000 € Mieteinnahmen abzüglich 8.000 € Werbungskosten = 12.000 € Bemessungsgrundlage × 19 % = 2.280 € Steuer. Für außerhalb der EU/des EWR Ansässige: Nach aktueller Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) kein Kostenabzug — 24 % auf die Bruttoeinnahmen. Bei denselben 20.000 €: 24 % × 20.000 € = 4.800 €. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen Art. 63 TFUE verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Seit dem Steuerjahr 2024 werden Mieteinnahmen jährlich gruppiert erklärt. Einreichungsfrist für das Steuerjahr 2025: 1.–20. Januar 2026. Ab dem Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026): 1.–20. April des Folgejahres (bei gruppierter Jahreserklärung; für separate Erklärungen gilt 2026 eine Übergangsregel). Jeder Miteigentümer erklärt seinen Anteil separat.

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Modelo 210: Eigennutzung vs. Vermietung

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.