Berechnung

Was ist der Imputationssatz beim Modelo 210?

Der Imputationssatz bestimmt, welcher Anteil des Katasterwerts als fiktives Einkommen angesetzt wird, wenn die Immobilie nicht vermietet ist. Nach aktueller AEAT-Regelung (DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4) gilt für die Steuerjahre 2023 bis 2025: 1,1 %, wenn die allgemeine Katasterrevision (Ponencia de Valores) der Gemeinde ab dem 1. Januar 2012 wirksam wurde. Andernfalls grundsätzlich 2,0 %. Ob der Faktor 1,1 % oder 2,0 % greift, ergibt sich aus dem Año de revisión im IBI-Bescheid — dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Der Unterschied ist erheblich: Bei einem Katasterwert von 200.000 € ergibt 1,1 % eine Bemessungsgrundlage von 2.200 €, bei 2,0 % dagegen 4.000 €. Bei einem Steuersatz von 19 % (EU-/EWR-Ansässige) bedeutet das 418 € vs. 760 € Steuerschuld — eine Differenz von 342 €. Die meisten Gemeinden auf den Balearen haben modernisierte Katasterwerte und fallen in der Regel unter den 1,1 %-Faktor. Bei Unsicherheit: den IBI-Bescheid prüfen oder die Sede Electrónica del Catastro konsultieren. Fiscaro liest das Año de revisión bei Nutzung der IBI-OCR-Funktion automatisch aus.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.