Berechnung
Was ist der Imputationssatz beim Modelo 210?
Der Imputationssatz bestimmt, welcher Anteil des Katasterwerts als fiktives Einkommen angesetzt wird, wenn die Immobilie nicht vermietet ist. Nach aktueller AEAT-Regelung (DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4) gilt für die Steuerjahre 2023 bis 2025: 1,1 %, wenn die allgemeine Katasterrevision (Ponencia de Valores) der Gemeinde ab dem 1. Januar 2012 wirksam wurde. Andernfalls grundsätzlich 2,0 %. Ob der Faktor 1,1 % oder 2,0 % greift, ergibt sich aus dem Año de revisión im IBI-Bescheid — dem jährlichen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Der Unterschied ist erheblich: Bei einem Katasterwert von 200.000 € ergibt 1,1 % eine Bemessungsgrundlage von 2.200 €, bei 2,0 % dagegen 4.000 €. Bei einem Steuersatz von 19 % (EU-/EWR-Ansässige) bedeutet das 418 € vs. 760 € Steuerschuld — eine Differenz von 342 €. Die meisten Gemeinden auf den Balearen haben modernisierte Katasterwerte und fallen in der Regel unter den 1,1 %-Faktor. Bei Unsicherheit: den IBI-Bescheid prüfen oder die Sede Electrónica del Catastro konsultieren. Fiscaro liest das Año de revisión bei Nutzung der IBI-OCR-Funktion automatisch aus.
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→ Katasterwert und Modelo 210: Wie der Valor Catastral Ihre Steuer bestimmtVerwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.