Berechnung
Was kostet die Nichtresidentensteuer in Spanien ungefähr?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten — die Steuerlast hängt von mehreren Faktoren ab. Aber mit ein paar Eckwerten lässt sich eine realistische Größenordnung bestimmen. Für eine selbst genutzte oder leerstehende Immobilie gilt: Katasterwert × 1,1 % (oder 2,0 % bei älteren Bewertungen) × 19 % (EU-Bürger) × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Ein Beispiel: Eine Ferienwohnung auf Mallorca mit einem Katasterwert von 150.000 €, Gemeinde mit Bewertung ab 2012, alleiniger Eigentümer, EU-Bürger, ganzes Jahr im Besitz: 150.000 × 1,1 % = 1.650 € imputiertes Einkommen 1.650 × 19 % = 313,50 € Steuerschuld pro Jahr. Einreichungsfrist: 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Bei Mieteinnahmen ändert sich die Berechnung: Besteuert werden die tatsächlichen Mieteinnahmen — abzüglich anerkannter Werbungskosten für EU-/EWR-Bürger. Der Steuersatz bleibt 19 % für EU-Bürger. Frist: 1.–20. Januar des Folgejahres. Für Drittstaatsangehörige (Schweiz, UK nach Brexit, US-Bürger) gilt nach aktuell geltender Gesetzeslage: Steuersatz 24 %, kein Werbungskostenabzug. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen Art. 63 TFUE verstößt — das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Im Zweifelsfall Asesor Fiscal hinzuziehen. Die tatsächliche Steuerschuld hängt außerdem vom Katasterwert ab — nicht vom Marktwert. Katasterwerte in Spanien liegen häufig deutlich unter dem Marktwert, was die Steuerbelastung relativ niedrig hält.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.