Berechnung

Wie viel Steuer zahle ich auf mein Ferienhaus auf Mallorca?

Das hängt von Katasterwert, Nutzungsart und steuerlicher Ansässigkeit ab. Beispiel Eigennutzung: Katasterwert 200.000 €, Gemeinde mit Revision ab 2012 (1,1 %), EU-/EWR-Ansässiger, Alleineigentümer, ganzes Jahr. Steuer: 200.000 × 1,1 % × 19 % = 418 € pro Jahr. Für einen außerhalb der EU/des EWR Ansässigen: 200.000 × 1,1 % × 24 % = 528 €. In beiden Fällen eine überschaubare jährliche Steuerlast — der Katasterwert liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Beispiel Vermietung: Dieselbe Immobilie wird 90 Tage im Sommer für insgesamt 45.000 € vermietet. Ein EU-/EWR-Ansässiger mit 18.000 € abzugsfähigen zeitanteiligen Kosten zahlt 19 % auf 27.000 € = 5.130 €. Ein außerhalb der EU/des EWR Ansässiger zahlt nach aktueller Gesetzeslage 24 % auf 45.000 € brutto = 10.800 €. Bei Vermietung erreichen die Beträge eine andere Größenordnung. Bei gemischter Nutzung (90 Tage Vermietung + 275 Tage Eigennutzung) kommen beide Berechnungen zusammen — zwei separate Erklärungen erforderlich. Der tatsächliche Betrag hängt vom konkreten Katasterwert ab, der über den IBI-Bescheid ermittelt werden kann. Fiscaro berechnet die Steuer im Wizard automatisch auf Basis des eingegebenen Katasterwerts.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.