Berechnung
Was ist die Berechnungsformel für imputierte Einkünfte?
Die vollständige Formel: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × Besitztage / 365. Jeder Faktor im Detail: Der Katasterwert (Valor catastral) stammt aus dem IBI-Bescheid. Der Imputationsfaktor beträgt nach aktueller AEAT-Regelung (DA 55 LIRPF, Steuerjahre 2023–2025) 1,1 % bei Katasterrevision ab 2012, andernfalls grundsätzlich 2,0 %. Der Steuersatz ist 19 % für EU-/EWR-Ansässige, 24 % für übrige. Der Eigentumsanteil ergibt sich aus der Escritura. Die Besitztage sind die Tage, an denen der Eigentümer im Steuerjahr Eigentümer war und die Immobilie nicht vermietet hat. Zahlenbeispiel: Katasterwert 250.000 €, Imputationsfaktor 1,1 %, EU-/EWR-Ansässiger, 60 % Eigentumsanteil, ganzes Jahr (365 Tage). Rechnung: 250.000 × 1,1 % = 2.750 € Bemessungsgrundlage. Anteil: 2.750 × 60 % = 1.650 €. Steuer: 1.650 × 19 % = 313,50 €. Frist für das Steuerjahr 2025: 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Ab dem Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026): 1. April bis 31. Dezember des Folgejahres.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.