Sonderfälle

Modelo 210 wenn die Immobilie unter Wert im Kataster steht?

Für die Berechnung des imputierten Einkommens im Modelo 210 ist grundsätzlich der Katasterwert maßgeblich — nicht der Marktwert und nicht der Kaufpreis. In Spanien liegen Katasterwerte in der Regel deutlich unter dem Marktwert. Das ist kein Fehler, sondern Ausdruck der spanischen Katasterbewertungssystematik. Ein Apartment, das für 400.000 € gekauft wurde, kann einen Katasterwert von 120.000 € haben. Die imputierte Steuer wird auf Basis der 120.000 € berechnet — das reduziert die Steuerlast erheblich. Maßgebliche Quelle für den Katasterwert ist der IBI-Bescheid (Recibo del IBI), der jährlich von der Gemeinde verschickt wird. Dort stehen Katasterwert, Referencia Catastral und Año de revisión — die drei Angaben, die für die Modelo-210-Berechnung entscheidend sind. Der Eigentümer muss den Katasterwert grundsätzlich nicht selbst anpassen oder korrigieren. Die Katasterbewertung liegt in der Zuständigkeit der Dirección General del Catastro und wird periodisch durch die Gemeinden aktualisiert. Bei Veräußerungsgewinnen (Immobilienverkauf) können andere Bewertungsgrundlagen relevant werden — dort ist grundsätzlich ein Asesor Fiscal hinzuzuziehen, da die Berechnung des Gewinns auf Anschaffungskosten und Veräußerungspreis basiert, nicht auf dem Katasterwert.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.