Berechnung

Was sind imputierte Einkünfte beim Modelo 210?

Imputierte Einkünfte — auf Spanisch rentas imputadas — sind ein fiktiver Einkommensbetrag, den das spanische Steuerrecht jedem Immobilieneigentümer unterstellt, der seine Immobilie nicht vermietet. Die Idee dahinter: Wer eine Immobilie besitzt und dort wohnt oder sie leer stehen lässt, hat einen wirtschaftlichen Vorteil. Er spart sich die Miete, die er sonst zahlen müsste, oder verzichtet auf Mieteinnahmen, die er erzielen könnte. Dieser Vorteil wird steuerlich als Einkommen gewertet — auch wenn kein Geld fließt. Die Berechnung ist gesetzlich festgelegt: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuerrate × Eigentumsanteil × Besitztage im Jahr / 365. Der Imputationsfaktor beträgt 1,1 %, wenn die Gemeinde ihre allgemeine Katasterbewertung (Ponencia de Valores) ab dem 01. Januar 2012 durchgeführt hat. Bei Gemeinden mit einer älteren Bewertung gilt 2,0 %. Die Rechtsgrundlage ist die Disposición Adicional 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4 — fester Stichtag, kein rollierender Zeitraum. Für die meisten Gemeinden auf Mallorca gilt der Faktor 1,1 %, da die Balearen flächendeckend modernisierte Katasterwerte haben. Die Frist zur Einreichung für imputierte Einkünfte ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Imputierte Einkünfte fallen nicht an, wenn die Immobilie im betreffenden Jahr vermietet war — dann werden stattdessen die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert. Bei gemischter Nutzung fallen für die jeweiligen Zeiträume unterschiedliche Berechnungen und Fristen an.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.