Berechnung

Wie berechnet sich der Säumniszuschlag beim Modelo 210?

Der Recargo (Säumniszuschlag) nach Art. 27 LGT greift bei freiwilliger verspäteter Einreichung — also wenn der Eigentümer die Erklärung nachholt, bevor die AEAT von sich aus tätig wird. Die Berechnung: Ein Grundrecargo von 1 % plus ein zusätzlicher Prozentpunkt für jeden vollen Monat Verspätung nach dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum. Nach mehr als 12 Monaten Verspätung: ein fixer Recargo von 15 % plus gesetzliche Verzugszinsen (Stand 2026). Beispiel: Steuerschuld 500 €, Einreichung 5 volle Monate nach Fristablauf. Recargo = 1 % + 5 × 1 % = 6 %. Zuschlag: 500 × 6 % = 30 €. Gesamtzahlung: 530 €. Weiteres Beispiel: Dieselbe Steuerschuld, 14 Monate nach Fristablauf. Da mehr als 12 Monate vergangen sind, greift der 15 %-Satz: 500 × 15 % = 75 € Recargo, plus gesetzliche Verzugszinsen ab dem 13. Monat. Die Abgrenzung zu Sanktionen ist wichtig: Recargos fallen bei freiwilliger Nacheinreichung an. Stellt die AEAT die Nichteinreichung fest, bevor der Eigentümer selbst handelt, greifen stattdessen Sanktionen nach Art. 191 LGT — mindestens 50 % der Steuerschuld. Der Recargo ist in jedem Szenario günstiger als eine Sanktion.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.