Nutzungsart
Modelo 210 für Finca auf Mallorca — was gilt?
Eine Finca auf Mallorca unterliegt grundsätzlich denselben IRNR-Regeln wie jede andere spanische Immobilie — Villa, Apartment oder Stadthaus. Entscheidend sind Katasterwert, Nutzungsart und steuerliche Ansässigkeit des Eigentümers. Fincas haben häufig einen Katasterwert, der deutlich unter dem Marktwert liegt — die imputierte Steuer fällt daher in der Regel überschaubar aus. In vielen Gemeinden Mallorcas gilt aufgrund späterer Katasterrevisionen häufig der Imputationsfaktor von 1,1 % (DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4). Ob tatsächlich der Faktor 1,1 % oder 2,0 % zur Anwendung kommt, hängt allerdings vom konkreten Bewertungsdatum der jeweiligen Gemeinde ab — maßgeblich ist der IBI-Bescheid. Bei Eigennutzung oder Leerstand: imputiertes Einkommen nach der Standardformel, Frist 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Bei Ferienvermietung: in der Regel Mischnutzung mit zwei Erklärungen — eine für die Mieteinnahmen, eine für die Eigennutzungstage. Die Ferienvermietungslizenz (Llicència turística) ist vom Steuerrecht zu unterscheiden — sie regelt das Tourismusrecht, nicht die IRNR-Pflicht.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.