Kernfragen
Muss ich Modelo 210 auch einreichen wenn ich keine Mieteinnahmen habe?
Ja — das ist einer der häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der spanischen Nichtresidentensteuer. Die Steuerpflicht entsteht nicht erst durch Mieteinnahmen, sondern bereits durch den bloßen Besitz einer Immobilie in Spanien. Wer als Nichtresident dort eine Wohnung, ein Haus oder eine Finca besitzt, muss jedes Jahr das Modelo 210 einreichen — unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird, selbst genutzt wird oder leer steht. Der Grund: Das spanische Steuerrecht geht davon aus, dass eine Immobilie einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt — auch wenn kein tatsächliches Einkommen fließt. Dieser fiktive Vorteil wird als imputiertes Einkommen besteuert. Die Berechnung: Katasterwert × Imputationsfaktor × Steuersatz × Eigentumsanteil × Besitztage/365. Der Imputationsfaktor beträgt 1,1 %, wenn die Gemeinde ihren Katasterwert ab dem 01.01.2012 neu bewertet hat (DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4). Bei älteren Bewertungen gilt 2,0 %. Der Steuersatz liegt bei 19 % für EU-/EWR-Bürger und 24 % für Drittstaatsangehörige. Die Frist für die Einreichung bei Eigennutzung oder Leerstand ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026) — also für das Steuerjahr 2025 bis zum 31. Dezember 2026. In der Praxis ist die resultierende Steuerschuld für selbst genutzte Immobilien oft überschaubar — bei einem Katasterwert von 100.000 € und dem 1,1 %-Faktor wären das 1.100 € imputiertes Einkommen, darauf 19 % = 209 € Steuer pro Jahr. Trotzdem: Die Pflicht zur Einreichung besteht, und Nichteinreichung zieht Säumniszuschläge nach sich.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.