Nutzungsart

Was gilt beim Modelo 210 wenn ich eine Wohnung kaufe und noch nicht vermiete?

Ab dem Kaufdatum entsteht grundsätzlich eine anteilige Steuerpflicht — unabhängig davon, ob die Immobilie vermietet wird, selbst genutzt wird oder leer steht. Die Berechnung erfolgt anteilig ab dem Tag der Eigentumsübertragung (Datum der notariellen Escritura). Wer am 1. Juli eine Wohnung kauft, berechnet das imputierte Einkommen für 184 Tage (1. Juli bis 31. Dezember), nicht für das volle Jahr. Die Formel: Katasterwert × Imputationsfaktor (1,1 % oder 2,0 % gemäß DA 55 LIRPF) × Steuersatz × Eigentumsanteil × 184/365. Es gibt kein Warten bis zur ersten Vermietung. Die Steuerpflicht knüpft an den Besitz an, nicht an die Nutzung. Auch wenn die Immobilie nach dem Kauf renoviert wird und monatelang unbewohnbar ist, entsteht in der Regel imputiertes Einkommen ab dem Tag der notariellen Übertragung. Die Frist für die erste Erklärung ist der 31. Dezember des Folgejahres (Steuerjahr 2025; ab Steuerjahr 2026 gelten geänderte Fristen nach Orden HAC/623/2026). Wer also im Juli 2025 kauft, muss die anteilige Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2026 einreichen.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.