Kernfragen
Was passiert wenn ich das Modelo 210 nicht einreiche?
Die Konsequenzen hängen davon ab, ob die Nichteinreichung von der AEAT entdeckt wird — und wie lange sie zurückliegt. Wird die Steuerschuld zu spät, aber freiwillig eingereicht (ohne dass die AEAT bereits aktiv geworden ist), fallen Säumniszuschläge an: 1 % pro angefangenem Monat Verspätung bis zu 12 Monaten, ab 12 Monaten ein fixer Zuschlag von 15 % plus Verzugszinsen. Das regelt Art. 27 LGT in der aktuellen Fassung. Wird die Nichteinreichung von der AEAT festgestellt, wird es teurer: Dann greifen Sanktionen nach Art. 191 LGT. Die Mindeststrafe bei leichter Fahrlässigkeit beträgt 50 % der nicht gezahlten Steuer. Bei schwerer Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann sie auf 150 % steigen — plus Verzugszinsen. Dazu kommt: Die AEAT verfügt über umfangreiche Informationsquellen, unter anderem Kataster- und Grundbuchdaten, sowie Informationsaustausch mit den meisten EU-Ländern und vielen Drittstaaten. Die Zuordnung von Immobilienbesitz zu Nichtresidenten ist technisch möglich. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre ab dem Fälligkeitsdatum der Steuer. Danach kann die AEAT keine Nachforderungen mehr stellen. Praktisch gesehen: Wer jahrelang keine Erklärung eingereicht hat, sollte das nachholen — aber kalkuliert. Die Säumniszuschläge für freiwillige Selbstanzeige sind deutlich günstiger als die Sanktionen bei einer AEAT-Prüfung.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.