Modelo 210 Ratgeber
Modelo 210 ohne Gestoría: Lohnt sich das wirklich?
Modelo 210 selbst einreichen ohne Gestoría – der vollständige Leitfaden für deutsche Immobilieneigentümer in Spanien 2026. Mit Rechenbeispiel, Fristen und Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Müssen Sie Modelo 210 einreichen?

Viele Eigentümer beauftragen jedes Jahr eine Gestoría für die Modelo 210 und zahlen dafür 150–300 € pro Erklärung. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab. Dieser Artikel hilft Ihnen zu entscheiden, wann eine Gestoría echten Mehrwert bringt — und wann Sie die Erklärung besser selbst in die Hand nehmen.
Kann ich die Modelo 210 wirklich selbst machen?
Ja. Für die meisten Eigentümer einer selbst genutzten Ferienimmobilie in Spanien ist die Erklärung deutlich einfacher als viele glauben. Wer eine Immobilie besitzt, sie nicht vermietet und in der EU, dem EWR, UK oder der Schweiz steuerlich ansässig ist, hat in der Regel einen Standardfall: eine Erklärung pro Jahr, ein fester Steuersatz, ein klarer Berechnungsweg.
Was eine Gestoría für die Modelo 210 macht — und was nicht
Eine Gestoría berechnet die Steuer, füllt das Formular aus und reicht es bei der AEAT ein. In Standardfällen ist das ein Routinevorgang ohne fachliche Komplexität.
Der Mehrwert einer Gestoría zeigt sich bei komplexen Situationen:
- Mehrere Eigentümer aus verschiedenen Steuerresidenzländern
- Unklare Nutzungsaufteilung über das Jahr
- Nachdeklarationen für vergangene Steuerjahre
- Laufende Verfahren mit der AEAT
Für den häufigsten Fall — eine Ferienimmobilie in Spanien, ausschließlich selbst genutzt, ein oder zwei deutsche Eigentümer — ist die Selbsteinreichung die kostengünstigere und einfachere Option.
Typischer Fall: Ferienimmobilie in Port d'Andratx, Mallorca
Ein Ehepaar aus München besitzt seit 2019 eine Ferienwohnung in Port d'Andratx. Katasterwert: 187.000 Euro. Die Wohnung wird nicht vermietet, das Paar verbringt dort vier bis sechs Wochen im Jahr. Bislang wurde die Modelo 210 von einer Gestoría in Palma eingereicht — zum Pauschalpreis von 220 Euro pro Jahr.
Dieser Fall beschreibt die Situation der Mehrheit deutscher Immobilieneigentümer in Spanien: eine Immobilie, klare Nutzung, unkomplizierte Berechnung — und trotzdem jedes Jahr unnötige Beratungskosten. → Modelo 210 Kosten im Vergleich
Voraussetzungen für die Selbsteinreichung
Folgende Unterlagen und Zugänge werden benötigt:
- NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero): Die spanische Steuernummer. Ohne sie ist keine Einreichung möglich. Sie kann beim spanischen Konsulat in Deutschland oder direkt in Spanien beantragt werden.
- Katasterwert (valor catastral): Die Bemessungsgrundlage für die Steuer bei Eigennutzung. Er steht auf der IBI-Rechnung oder ist über das Catastro-Portal abrufbar. Für die Modelo 210 gilt ausschließlich der Katasterwert — nicht der Marktwert, nicht der Kaufpreis. Den Unterschied erklärt der Katasterwert-Leitfaden ausführlich.
- Referencia Catastral: Die 20-stellige Katasterreferenz identifiziert die Immobilie eindeutig gegenüber der AEAT. Sie steht auf der IBI-Rechnung/Beleg und im Kaufvertrag (Escritura).
Was tun wenn der Katasterwert fehlt oder genullt ist? Das kommt bei Neubauten vor. In diesem Fall wird die Steuerhilfsbasis herangezogen: 1,1 % auf die Hälfte des im Kaufvertrag eingetragenen Kaufpreises. Sobald ein offizieller Katasterwert vorliegt, gilt ausschließlich dieser.
Cl@ve PIN, digitales Zertifikat — oder Fiscaro
Wer die Modelo 210 direkt über das AEAT-Portal einreicht, benötigt zwingend einen Cl@ve PIN oder ein spanisches digitales Zertifikat. Die Beantragung ist für viele deutsche Eigentümer aufwändig und erfordert in der Regel einen persönlichen Termin bei einer spanischen Behörde.
Als kostenlose Alternative existiert die klassische Papier-Einreichung (Predeclaración): Das Formular 210 kann auf der AEAT-Website ohne Anmeldung digital ausgefüllt, als PDF generiert und ausgedruckt werden. Die Zahlung erfolgt dann bar am Schalter einer kooperierenden spanischen Bank. Diese Option funktioniert ohne Digitalzertifikat — erfordert aber entweder eine Reise nach Spanien oder einen Bevollmächtigten vor Ort.
Wer weder Behördengang noch Reise nach Spanien auf sich nehmen möchte, kann über Fiscaro einreichen — vollständig digital, ohne Cl@ve PIN und ohne digitales Zertifikat.
Konkretes Rechenbeispiel — Mallorca 2026
Auf Basis des Münchner Ehepaars:
- Katasterwert gesamt: 187.000 €
- Anteil pro Eigentümer: 93.500 € (je 50 %)
- Letzte Katasterüberprüfung: 2008 (vor dem 01.01.2012 → Faktor 2 %)
- Steuerresidenz: Deutschland (EU) → Steuersatz 19 %
- Nutzung: ausschließlich Eigennutzung, gesamtes Jahr 2025
Berechnung pro Eigentümer:
93.500 € × 2 % = 1.870 € (fiktiver Mietwert) 1.870 € × 19 % = 355,30 € Steuerschuld pro Person
Wichtig: Der Faktor 2 % gilt hier weil der Katasterwert zuletzt 2008 überprüft wurde — also vor dem 01.01.2012 (DA 55 LIRPF). Der günstigere Faktor 1,1 % gilt ausschließlich wenn der Katasterwert ab dem 01.01.2012 überprüft oder neu festgesetzt wurde (Grundlage: DA 55 LIRPF / AEAT Manual Renta 2025 §7.3.4). Das Jahr der letzten Überprüfung steht auf dem IBI-Bescheid — oft unter "Año revisión" oder "Última revisión". Fehlt die Angabe, lässt sie sich über die Sede Electrónica del Catastro abfragen.
Mit Fiscaro zahlt das Ehepaar 2 × 34,95 € = 69,90 € für die Einreichung — gegenüber 220 Euro bei der Gestoría eine Ersparnis von über 150 Euro.
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Fristen 2026 laut AEAT
Die Fristen unterscheiden sich je nach Nutzungsart:
Eigennutzung (renta imputada): Für das Steuerjahr 2025 gilt die Frist 31. Dezember 2026. Die AEAT gewährt für Eigennutzung das gesamte Folgejahr. Alle Fristen im Überblick im Modelo 210 Steuerkalender.
Vermietung: Seit dem Steuerjahr 2024 können Mieteinnahmen jährlich zusammengefasst erklärt werden. Der Erklärungszeitraum für das Steuerjahr 2025 ist vom 1. bis zum 20. Januar 2026. Wer die Steuer per Lastschrift (domiciliación bancaria) einziehen lassen möchte, muss die Erklärung bereits bis zum 15. Januar 2026 übermitteln.
Mischnutzung: Zwei separate Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen:
- Vermietungsanteil: 1. bis 20. Januar 2026
- Eigennutzungsanteil: 31. Dezember 2026
Ab Steuerjahr 2026 (Orden HAC/623/2026): Eigennutzung: 1. April – 31. Dezember des Folgejahres. Vermietung (Jahreserklärung): 1.–20. April des Folgejahres.
Die häufigsten Fehler bei der Selbsteinreichung
Fehler 1: Falscher Prozentsatz (1,1 % vs. 2 %) Viele Eigentümer einer Ferienimmobilie in Spanien wenden fälschlicherweise 1,1 % an — und zahlen zu wenig, was später zu Nachforderungen der AEAT führen kann. Der günstigere Faktor 1,1 % gilt ausschließlich für Katasterwerte die ab dem 01.01.2012 überprüft oder neu festgesetzt wurden. Für alle anderen Immobilien gilt 2 % — unabhängig davon wann der Wert ursprünglich festgesetzt wurde.
Fehler 2: Marktwert statt Katasterwert Erklärungen die auf Basis des Kaufpreises oder des aktuellen Marktwerts berechnet werden sind falsch. Der Katasterwert liegt in Spanien typischerweise 40 bis 70 Prozent unter dem Marktwert — wer den Marktwert verwendet, zahlt massiv zu viel.
Fehler 3: Falsche Aufteilung bei Miteigentum Jeder Miteigentümer reicht eine separate Erklärung auf Basis seines Eigentumsanteils ein. Die Berechnung erfolgt auf den jeweiligen Anteil am Katasterwert — nicht auf den Gesamtwert mit anschließender Aufteilung der Steuerschuld.
Fehler 4: Keine Aufteilung bei Mischnutzung Wer die Ferienimmobilie teils vermietet und teils selbst genutzt hat, braucht zwei separate Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen. Eine einzige Erklärung für das gesamte Jahr ist falsch.
Fehler 5: Veraltete Fristen anwenden Bis 2023 galt für Vermietungseinkünfte eine Quartalsfrist. Seit 2024 gilt die Jahreserklärung. Wer noch quartalsweise einreicht, macht unnötige Arbeit. Und wer für Eigennutzung die Frist 20. Januar ansetzt statt 31. Dezember, verschenkt unnötig Zeit.
Fehler 6: Miteigentümer vergessen Jeder Miteigentümer muss eine separate Erklärung einreichen — auch Eheleute. Eine gemeinsame Erklärung gibt es bei der Modelo 210 nicht.
Wann eine Gestoría trotzdem sinnvoll ist
Professionelle Unterstützung ist empfehlenswert wenn:
- Die Eigentümerstruktur komplex ist (Erbengemeinschaft, GbR, Nießbrauch)
- Die Steuerresidenz liegt außerhalb der EU und des EWR (z.B. USA, Kanada) — dann gilt 24 % auf Bruttomieteinnahmen ohne Abzüge. Hinweis: UK- und Schweiz-Residenten zahlen ebenfalls 24 %, können die Modelo 210 aber über Fiscaro einreichen.
- Nachdeklarationen für mehrere Jahre nötig sind
- Offene Verfahren oder Bescheide der AEAT vorliegen
- Die Mischnutzung über mehrere Jahre variiert und eine korrekte Aufteilung unklar ist
In diesen Fällen ist das Honorar einer Gestoría gut investiert. Für alle anderen Fälle ist die Selbsteinreichung der sinnvollere Weg.
Fiscaro als Alternative zur Gestoría
Fiscaro ist keine Gestoría und kein Steuerberater — sondern eine geführte Plattform für die Selbsteinreichung der Modelo 210. Der Wizard führt durch alle relevanten Fragen, berechnet die Steuer automatisch und übermittelt die Erklärung über einen autorisierten Einreichungsweg an die AEAT.
Ein entscheidender praktischer Vorteil: Wer über Fiscaro einreicht, benötigt weder ein eigenes Cl@ve PIN noch ein spanisches digitales Zertifikat. Fiscaro übernimmt die Einreichung vollständig digital — ohne Behördengänge, ohne Reise nach Spanien.
Was Fiscaro übernimmt:
- Bestimmung des richtigen Steuerregimes (Eigennutzung, Vermietung, Mischnutzung)
- Automatische Berechnung mit korrektem Faktor (1,1 % oder 2 %)
- Übermittlung der Erklärung über einen autorisierten Einreichungsweg — ohne Cl@ve PIN und ohne digitales Zertifikat
- Unterstützung für bis zu vier Miteigentümer
Was Fiscaro nicht übernimmt:
- Steuerberatung bei komplexen Fällen
- Vertretung gegenüber der AEAT
- Nachdeklarationen für vergangene Jahre
Die Preise starten ab 34,95 € — im Rechenbeispiel oben spart das Münchner Ehepaar gegenüber ihrer bisherigen Gestoría über 150 Euro jährlich.
FAQ
Brauche ich ein spanisches Bankkonto? Nicht zwingend. Bei der Online-Einreichung über Fiscaro ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift von einem europäischen Konto möglich. Wer den Weg über die Predeclaración wählt, muss bar am Schalter einer kooperierenden spanischen Bank zahlen — ausländische Kontoinformationen werden dort für die Schalterzahlung nicht akzeptiert.
Kann ich die Modelo 210 rückwirkend einreichen? Ja — mit Säumniszuschlägen. Die Zuschläge steigen monatlich: 1 % plus 1 % pro vollem Monat Verspätung für die ersten zwölf Monate. Ab dem dreizehnten Monat gilt ein Zuschlag von 15 % plus Verzugszinsen. Frühzeitige Nachdeklaration ist immer besser als gar keine.
Was passiert wenn die Modelo 210 gar nicht eingereicht wird? Die AEAT kann Bußgelder verhängen und rückwirkend Steuern plus Zinsen einfordern. Bei einem späteren Immobilienverkauf prüft die AEAT die Steuerhistorie — ausstehende Erklärungen können bei Nachfragen oder im Verkaufsprozess zu Nachforderungen führen.
Wir haben die Immobilie mitten im Jahr gekauft. Müssen wir das ganze Jahr versteuern? Nein. Die Eigennutzungssteuer wird taggenau berechnet. Gezahlt wird nur für die Anzahl der Tage ab dem Datum der Kaufurkunde (Escritura) bis zum 31. Dezember. Der Vorbesitzer ist für die Tage davor haftbar.
Ist Fiscaro für alle Immobilienarten geeignet? Fiscaro deckt Wohnimmobilien in ganz Spanien ab — Ferienwohnungen, Apartments und Villen. Nicht abgedeckt sind Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke.
Verwandte Fragen
- Modelo 210 ohne Gestor einreichen — geht das?
- Wie reiche ich das Modelo 210 selbst ein?
- Kann ich das Modelo 210 selbst einreichen oder brauche ich einen Gestor?
- Was kostet ein Gestor für das Modelo 210?
Quellen
- AEAT: Modelo 210 – Plazos de declaración
- Sede Electrónica del Catastro
- Ley del Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR)
- AEAT: Calendario del contribuyente 2026
Bereit für die Modelo 210 2026?
Jetzt den Fiscaro-Wizard starten — Katasterwert eingeben, Steuer berechnen, über einen autorisierten Einreichungsweg an die AEAT übermitteln. Kein Cl@ve PIN, kein Behördengang, keine Gestoría.

Hanns-Christopher Deppe
Gründer von Fiscaro · Immobilienökonom & Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) · Makler auf Mallorca
Hanns-Christopher lebt seit über 15 Jahren auf Mallorca und hat Hunderte von Nicht-Residenten bei ihrer spanischen Steuersituation begleitet. Er gründete Fiscaro, um den Modelo 210 Prozess so einfach wie möglich zu machen.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.
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