Berechnung

Welche Kosten kann ich bei Vermietung abziehen?

Der Werbungskostenabzug steht grundsätzlich nur EU-/EWR-Ansässigen zu — und nur soweit die Kosten direkt mit der Vermietung verbunden und zeitanteilig auf die Vermietungsperiode entfallend sind. Abziehbar sind in der Regel: IBI (Grundsteuer, anteilig für die Vermietungstage), Gemeinschaftskosten (Comunidad, anteilig), Versicherungsprämien (anteilig), Hypothekenzinsen (anteilig für die Vermietungsperiode), Reparatur- und Instandhaltungskosten (soweit vermietungsbezogen), Verwaltungskosten und Abschreibung (grundsätzlich möglich, nach geltenden Berechnungsregeln und mit entsprechendem Nachweis). Belege über alle abzugsfähigen Kosten sollten mindestens vier Jahre aufbewahrt werden — die AEAT kann sie im Rahmen einer Prüfung anfordern. Für außerhalb der EU/des EWR Ansässige gilt nach aktueller Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) kein Werbungskostenabzug — 24 % auf die Bruttoeinnahmen. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen Art. 63 TFUE verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Bei Eigennutzung oder Leerstand ist grundsätzlich kein Werbungskostenabzug möglich — weder für EU-/EWR-Ansässige noch für Drittstaatsansässige.

Jetzt Modelo 210 online einreichen

Vollständig digital — ohne Gestor, in unter 30 Minuten.

Jetzt Modelo 210 online einreichen →

Zum Thema in unserem Ratgeber

Modelo 210: Eigennutzung vs. Vermietung

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.