Berechnung

Kann ich Werbungskosten beim Modelo 210 geltend machen?

Das hängt von der Nutzungsart und der steuerlichen Ansässigkeit ab. Bei Eigennutzung oder Leerstand: Grundsätzlich kein Werbungskostenabzug möglich — weder für EU-/EWR-Ansässige noch für Drittstaatsansässige. Die imputierte Steuer berechnet sich ohne Abzüge. Bei Vermietung für EU-/EWR-Ansässige: Direkt mit der Vermietung verbundene und zeitanteilig auf die Vermietungsperiode entfallende Werbungskosten können grundsätzlich abgezogen werden. Dazu gehören in der Regel: IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Hypothekenzinsen, Reparaturkosten und Abschreibung (nach geltenden Berechnungsregeln, mit Nachweis). Der Steuersatz von 19 % wird auf den Nettobetrag nach Abzug angewandt. Bei Vermietung für außerhalb der EU/des EWR Ansässige: Nach aktueller Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) kein Abzug möglich — 24 % auf die Bruttoeinnahmen. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen Art. 63 TFUE verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Belege über abzugsfähige Kosten mindestens vier Jahre aufbewahren.

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Zum Thema in unserem Ratgeber

Modelo 210: Eigennutzung vs. Vermietung

Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.