Berechnung
Welcher Steuersatz gilt für EU-Bürger beim Modelo 210?
Entscheidend ist nicht der Pass, sondern die steuerliche Ansässigkeit. Wer in einem EU- oder EWR-Staat (einschließlich Norwegen, Island, Liechtenstein) steuerlich ansässig ist, zahlt grundsätzlich 19 % auf laufende Einkünfte aus spanischen Immobilien — sowohl auf imputiertes Einkommen bei Eigennutzung als auch auf Mieteinnahmen. Für Veräußerungsgewinne gelten abweichende Regelungen. Ein deutscher Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz wird steuerlich wie ein außerhalb der EU/des EWR Ansässiger behandelt und zahlt 24 %. Umgekehrt zahlt ein britischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland 19 %. Bei Vermietung können EU-/EWR-Ansässige grundsätzlich direkt mit der Vermietung verbundene und zeitanteilig auf die Vermietungsperiode entfallende Werbungskosten abziehen: IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung, Hypothekenzinsen, Abschreibung nach geltenden Berechnungsregeln. Der Steuersatz von 19 % wird dann auf den Nettobetrag nach Abzug angewandt. Beispiel Eigennutzung: Katasterwert 180.000 €, Imputationsfaktor 1,1 %, EU-/EWR-Ansässiger, Alleineigentümer. Bemessungsgrundlage: 180.000 × 1,1 % = 1.980 €. Steuer: 1.980 × 19 % = 376,20 €.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.