Berechnung

Welcher Steuersatz gilt für Nicht-EU-Bürger beim Modelo 210?

Entscheidend ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Wer außerhalb der EU und des EWR steuerlich ansässig ist — also in der Schweiz, im Vereinigten Königreich, in den USA, Kanada, Australien, Mexiko, Argentinien oder anderen Drittstaaten — zahlt grundsätzlich 24 % auf laufende Einkünfte aus spanischen Immobilien. Für Veräußerungsgewinne gelten abweichende Regelungen. Bei Vermietung ist der Unterschied besonders deutlich: Unter der aktuell geltenden Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) können außerhalb der EU/des EWR Ansässige keine Werbungskosten abziehen — der Steuersatz von 24 % wird auf die Bruttomieteinnahmen angewandt. EU-/EWR-Ansässige zahlen dagegen 19 % auf den Nettobetrag nach Abzug. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen Art. 63 TFUE verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Vergleich Eigennutzung bei 200.000 € Katasterwert, 1,1 %: EU-/EWR-Ansässiger zahlt 2.200 × 19 % = 418 €. Drittstaatsansässiger zahlt 2.200 × 24 % = 528 €. Bei Vermietung mit 15.000 € Einnahmen und 6.000 € Kosten: EU-/EWR-Ansässiger zahlt 19 % auf 9.000 € = 1.710 €. Drittstaatsansässiger zahlt 24 % auf 15.000 € = 3.600 €.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.