Berechnung
Was kostet es wenn ich das Modelo 210 zu spät einreiche?
Die Kosten hängen davon ab, ob man selbst aktiv wird oder die AEAT die Nichteinreichung feststellt. Bei freiwilliger Nacheinreichung greift der Recargo nach Art. 27 LGT: 1 % Grundrecargo plus 1 % je vollem Monat Verspätung. Nach mehr als 12 Monaten: 15 % plus gesetzliche Verzugszinsen. Beispiel: 500 € Steuerschuld, 3 volle Monate zu spät. Recargo = 1 % + 3 × 1 % = 4 %. Zuschlag: 500 × 4 % = 20 €. Gesamtzahlung: 520 €. Bei AEAT-Feststellung greifen Sanktionen nach Art. 191 LGT: Mindestens 50 % der Steuerschuld bei leichter Fahrlässigkeit, bis 150 % bei schwerem Verschulden oder Vorsatz. Bei derselben 500-€-Schuld: mindestens 250 € Sanktion plus Verzugszinsen — insgesamt deutlich über 750 €. Der Unterschied ist erheblich: 20 € Recargo bei freiwilliger Einreichung nach drei Monaten versus mindestens 250 € Sanktion bei AEAT-Feststellung. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre ab dem Fälligkeitsdatum. Danach kann die AEAT die Steuer nicht mehr einfordern. Innerhalb dieser Frist ist die freiwillige Nacheinreichung mit Recargo immer günstiger als Abwarten. Ein Gestor oder Asesor Fiscal kann die Nacheinreichung einschließlich Recargo-Berechnung effizient abwickeln. Fiscaro unterstützt die Nacheinreichung für zurückliegende Steuerjahre über den vorgesehenen Einreichungsprozess.
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→ Modelo 210 Frist verpasst: Was jetzt zu tun istVerwandte Fragen
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.