Fristen
Gibt es eine Verjährungsfrist für das Modelo 210?
Ja — die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre ab dem gesetzlichen Fälligkeitsdatum der Steuer. Das Fälligkeitsdatum hängt von der Einkunftsart ab. Für imputierte Einkünfte des Steuerjahres 2021 (fällig am 31. Dezember 2022) beginnt die Verjährung am 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026. Für Mieteinnahmen des Steuerjahres 2021 (fällig am 20. Januar 2022) beginnt die Verjährung am 21. Januar 2022 und endet am 20. Januar 2026. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die AEAT keine Nachforderungen mehr stellen. Das bedeutet: Wer für ein verjährtes Steuerjahr nicht eingereicht hat, muss dies nicht mehr nachholen — die AEAT kann weder die Steuer noch Zuschläge oder Sanktionen einfordern. Allerdings gibt es wichtige Einschränkungen. Die Verjährung wird unterbrochen durch jede Handlung der AEAT, die auf die Feststellung oder Beitreibung der Steuer gerichtet ist — etwa ein Prüfungsbescheid, ein Informationsersuchen oder eine Mahnung. Auch eine eigene Einreichung durch den Steuerpflichtigen unterbricht die Verjährung. In beiden Fällen beginnt die Vierjahresfrist von Neuem. Das bedeutet in der Praxis: Die Verjährung schützt nur, wenn die AEAT innerhalb der vier Jahre keinerlei Aktivität entfaltet hat. Sobald sie ein Prüfverfahren einleitet — auch wenn es sich nur um eine routinemäßige Datenabfrage handelt — beginnt die Frist erneut. Ein strategischer Hinweis: Verjährung ist keine Steuerplanungsstrategie. Wer darauf spekuliert, dass die AEAT innerhalb von vier Jahren nicht aktiv wird, geht ein Risiko ein. Die AEAT hat Zugriff auf Kataster- und Grundbuchdaten sowie den internationalen Informationsaustausch. Zudem können beim Verkauf der Immobilie offene Steuerpflichten zum Vorschein kommen und den Verkaufsprozess belasten. Die sicherere und langfristig günstigere Option ist die freiwillige Nacheinreichung innerhalb der Verjährungsfrist — mit den moderaten Recargos des Art. 27 LGT statt der Sanktionen des Art. 191. Für Steuerjahre ab 2026 verschieben sich die Fälligkeitsdaten — und damit die Verjährungsfristen — entsprechend der Orden HAC/623/2026.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.