Fristen
Was passiert bei Modelo 210 nach dem Tod des Eigentümers?
Die Steuerpflicht erlischt nicht mit dem Tod des Eigentümers — sie geht auf die Erben über. Die Erben haften für die offenen Modelo-210-Erklärungen des Verstorbenen innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren. Hat der Erblasser beispielsweise die Steuerjahre 2023 und 2024 nicht erklärt, müssen die Erben diese Erklärungen nachholen. Die Recargos (Säumniszuschläge) fallen dabei ebenfalls an — sie werden auf die ursprüngliche Steuerschuld berechnet, als hätte der Erblasser selbst verspätet eingereicht. Darüber hinaus entsteht für die Erben eine neue eigene Steuerpflicht ab dem Zeitpunkt, an dem sie die Immobilie erben. Sobald die Erbschaft im Kataster eingetragen ist und die Erben als neue Eigentümer geführt werden, beginnt ihre eigene Modelo-210-Pflicht — mit den gleichen Fristen und Steuersätzen wie für jeden anderen Nichtresidenten. Wichtig: Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones) ist ein separates Thema und darf nicht mit dem IRNR verwechselt werden. Die Erbschaftsteuer wird über ein eigenes Formular erklärt und hat eigene Fristen (sechs Monate nach dem Todesfall, verlängerbar auf zwölf Monate). Die Modelo-210-Pflicht besteht unabhängig davon und betrifft die laufende Besteuerung der Immobilie. In der Praxis sehen wir häufig folgende Situation: Ein deutsches oder österreichisches Ehepaar besitzt eine Mallorca-Finca, ein Partner verstirbt. Die überlebende Partnerin erbt den Anteil und wird Alleineigentümerin. Ab diesem Zeitpunkt reicht sie eine Erklärung statt bisher zwei ein — aber die offenen Erklärungen des Verstorbenen müssen ebenfalls erledigt werden. Ein Asesor Fiscal kann die steuerliche Gesamtsituation bei Erbfällen einschätzen und die offenen Erklärungen des Erblassers zusammen mit der Erbschaftsteuer koordinieren. Gerade bei Immobilien in Spanien lohnt sich die frühzeitige Beratung.
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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.