Länderspezifisch

Welche EU-Länder haben welchen Steuersatz beim Modelo 210?

Die Regel ist einfach: Alle EU-Mitgliedstaaten und EWR-Länder zahlen 19 %. Alle anderen zahlen 24 %. Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit, nicht die Staatsangehörigkeit. Ein deutscher Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in der Schweiz wird steuerlich wie ein Drittstaatsangehöriger behandelt; ein britischer Staatsbürger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland wie ein EU-Ansässiger. Diese Sätze gelten für laufende Einkünfte — Eigennutzung und Vermietung. Für Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf gelten abweichende Regelungen. Zum 19-Prozent-Satz zählen: Deutschland, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien, Italien, Schweden, Dänemark, Finnland, Irland, Portugal, Griechenland, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, die baltischen Staaten und alle weiteren EU-Mitgliedstaaten. Norwegen, Island und Liechtenstein als EWR-Mitglieder sind steuerlich gleichgestellt und zahlen ebenfalls 19 %. Zum 24-Prozent-Satz zählen: das Vereinigte Königreich (seit Brexit am 01.01.2021), die Schweiz, die USA, Kanada, Australien, Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Venezuela, Brasilien, Chile und alle anderen Drittstaaten. Der Unterschied betrifft nicht nur den Steuersatz, sondern auch den Werbungskostenabzug bei Vermietung. EU- und EWR-Bürger können direkt zusammenhängende Kosten abziehen — Hypothekenzinsen, IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherungen, Abschreibungen — und zahlen 19 % auf den Nettobetrag. Drittstaatsangehörige können unter der aktuell geltenden Gesetzeslage (Art. 24 LIRNR) keine Kosten abziehen und zahlen 24 % auf die Bruttomieteinnahmen. Die Audiencia Nacional hat am 28.07.2025 (SAN 3630/2025) entschieden, dass dieser Ausschluss gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 TFUE) verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die spanische Finanzverwaltung wendet derzeit weiterhin die geltende Gesetzeslage an. Bei imputierten Einkünften (Eigennutzung/Leerstand) gibt es keinen Werbungskostenabzug für keine der beiden Gruppen — der Unterschied liegt allein im Steuersatz: 19 % vs. 24 % auf denselben imputierten Betrag. Für die Immobilieneigentümer auf Mallorca, der Costa del Sol und den Kanaren ist die Unterscheidung besonders relevant, da dort alle genannten Nationalitäten als Käufer vertreten sind.

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Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, einen qualifizierten Steuerberater (Asesor Fiscal) oder eine Gestoría hinzuzuziehen.